EU-Strommarkt: Österreich darf Industrie nicht unterstützen
09. März 2011
Die Kommission hat eine Bestimmung der Novellierung des Ökosteuergesetzes von 2008 abgelehnt, die es energieintensiven Unternehmen erspart hätte, Ökostrom abzunehmen, der teurer ist als herkömmlicher „grauer“ Strom. Unternehmen, deren Zusatzkosten durch den Ökostromverbrauch 0,5 Prozent ihres Nettoproduktionswerts übersteigen, sollten die Möglichkeit haben, bei der österreichischen Energieregulierungsbehörde eine Ausnahme von der Verpflichtung, Ökostrom abzunehmen, zu beantragen.
Privathaushalte benachteiligt?
Wenn die Ausnahmeregelung durchgegangen wäre, hätten energieintensive Industrieunternehmen teilweise von ihrem Anteil an den Zusatzkosten für Ökostrom befreit werden können. Andere Unternehmen (KMUs) und Privathaushalte hätten dann aber mehr von dem teureren Ökostrom abnehmen müssen, so die Kommission. Damit hätten kleinere Stromverbraucher höhere Stromrechnungen zu bezahlen, um die einigen Großabnehmern gewährte Unterstützung auszugleichen. Die Bestimmung könne den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt verzerren und bewirke keinerlei Vorteile für die Umwelt, argumentiert Brüssel.
Industrie kritisiert Entscheidung
Die Industriellenvereinigung (IV) kritisiert den negativen Bescheid der Kommission und fordert eine Alternativlösung. „Nicht nachvollziehbar ist, dass die Kommission die Argumente Österreichs hinsichtlich der breiten Wirkung der Regelung des § 22c Ökostromgesetz über alle Sektoren und Unternehmensgrößen sowie der Analogie zwischen der Energiesteuerabgabe und der Ökostromfinanzierung nicht ausreichend gewürdigt hat“, erklärte der Vize-Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) Peter Koren. Schließlich erfülle § 22c Ökostromgesetz alle Kriterien der Ausnahmeregelung der Energiesteuerrichtlinie und habe denselben ökonomischen Effekt.
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