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Fehlende Industriegenehmigungen: EU-Kommission verklagt Österreich

Die EU-Kommission verklagt Österreich wegen nicht aktualisierter Industriegenehmigungen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Österreich hat zwei Monate Zeit, um den Vorschriften nachzukommen.
Von Redaktion
07. April 2011

Nach EU-Recht hätten bis 30. Oktober 2007 neue Genehmigungen für industrielle und landwirtschaftliche Anlagen mit hohem Schadstoffpotenzial erteilt werden müssen. Genehmigungen für Anlagen, die vor dem 30. Oktober 1999 in Betrieb waren, hätten überprüft werden müssen. Österreich hat diese Genehmigungsverfahren bis heute nicht vollständig abgeschlossen. Deshalb bringt die Kommission jetzt auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Potočnik die Angelegenheit vor den EuGH.

Sieben fehlende Genehmigungen

Im November 2009 erging ein erstes Mahnschreiben an Österreich, weil Österreich die Genehmigungserteilung nicht an die Rechtsvorschriften angepasst hatte. Im März 2010 folgte eine mit Gründen versehene Stellungnahme, da 21 Genehmigungen noch ausstanden. Obwohl die Zahl der vorschriftswidrigen Anlagen zurückgegangen ist, haben laut Kommission sieben Anlagen noch immer nicht die erforderlichen Genehmigungen. Die Kommission hält die Fortschritte beim Genehmigungsverfahren für nicht zufriedenstellend und klagt Wien deshalb vor dem EuGH.

Hintergrund

Genehmigungen für industrielle und landwirtschaftliche Tätigkeiten mit hohem Schadstoffpotenzial dürfen nur dann erteilt werden, wenn bestimmte Umweltauflagen erfüllt sind, wobei die Unternehmen selbst die Verantwortung für die Vermeidung und Verminderung der von ihnen verursachten Umweltverschmutzung tragen. Das Genehmigungsverfahren soll sicherstellen, dass die geeignetsten Umweltschutzmaßnahmen angewandt werden und dass Abfall wiederverwertet oder so umweltschonend wie möglich beseitigt wird.

Die Kommission hat bisher neun Mitgliedstaaten wegen Verstößen gegen die Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) verklagt, und zwar Dänemark, Griechenland, die Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Österreich, Frankreich und Schweden.

Nähere Informationen über die IVU-Richtlinie und ihre Umsetzung sind zu finden unter:
http://ec.europa.eu/environment/air/pollutants/stationary/ippc/index.htm

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