Navigation
Seiteninhalt

EU-Parlament: Energydrinks steigern nicht die Konzentration!

Die EU-Kommission will Werbebotschaften zulassen, die behaupten, zucker- und koffeinhaltige Energiegetränke steigerten die „Aufmerksamkeit“ oder „Konzentrationsfähigkeit“. Das EU-Parlament hat dagegen sein Veto eingelegt.
Von Redaktion
21. Juli 2016

„Wir wissen aus wissenschaftlichen Erhebungen, dass viele Jugendliche und sogar Kinder diese Energiegetränke in Mengen konsumieren“, sagte die Berichterstatterin Christel Schaldemose (S&D, DK) auf der Plenarsitzung des EU-Parlaments am 7. Juli 2016. „Sie nehmen dabei nicht nur Koffein, sondern auch große Mengen Zucker zu sich. Deshalb sind wir der Meinung, solche Getränke sollten keinerlei gesundheitsbezogene Behauptungen auf den Verpackungen enthalten”, fügte sie hinzu.

„Wir sagen nicht, dass Erwachsene keinen Kaffee oder Energiegetränke zu sich nehmen sollten. Wir wollen aber keine Unternehmen unterstützen, die viel Geld mit gesundheitsbezogenen Werbehinweisen verdienen, die irreführend für junge Menschen sind“, sagte Schaldemose abschließend.

In der Entschließung weisen die Abgeordneten darauf hin, dass die Kommission selbst behauptet, dass auf Lebensmitteln mit der Zielgruppe Kinder und Jugendliche nicht angegeben sein darf, dass Koffein zur Steigerung der Wachsamkeit und zur Verbesserung der Konzentration beiträgt. Sie betonen, dass Jugendliche die größte Gruppe der Verbraucher von Energiegetränken darstellen und dass laut Studien 68 Prozent aller Jugendlichen und 18 Prozent aller Kinder regelmäßig Energiegetränke zu sich nehmen.

Bis zu 27g Zucker pro Getränkedose

Ein durchschnittliches Energiegetränk (250ml) enthält bis zu 27g Zucker und 80mg Koffein, so die Abgeordneten, und heben hervor, dass Energiegetränke mit Kopfschmerzen, Schlafproblemen und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen in Verbindung gebracht werden, die solche Getränke regelmäßig zu sich nehmen.

Die Abgeordneten fordern die Mitgliedstaaten ebenfalls dazu auf, die Einführung von Vorschriften für die Vermarktung von Getränken mit hohem Koffeingehalt oder Lebensmitteln mit Koffeinzusatz an Kinder und Jugendliche zu erwägen.

(Quelle: EU-Parlament)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...