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EU-Kommission prüft Übernahme von Syngenta durch ChemChina

Die Europäische Kommission wird prüfen, ob die geplante Übernahme von Syngenta durch ChemChina den Wettbewerb im Bereich der Pflanzenschutzmittel und der Bereitstellung bestimmter dafür benötigter Chemikalien einschränken könnte.
Von Redaktion
03. November 2016

Der geplante Zusammenschluss würde das Schweizer Unternehmen Syngenta, eines der wichtigsten weltweit tätigen Saatgut- und Pflanzenschutzunternehmen, und das chinesische Unternehmen ChemChina zusammenführen. Chemchina kontrolliert Adama, den größten Anbieter generischer Pflanzenschutzmittel in Europa. Das Vorhaben betrifft eine bereits vergleichsweise stark konzentrierte Branche.

Vorläufige Bedenken der Kommission

Die Produktportfolios von Syngenta und ChemChina (über Adama) überschneiden sich stark im Bereich der Pflanzenschutzmittel, u.a. Herbizide, Insektizide, Fungizide und Pflanzenwachstumsregulatoren, die beim Anbau einiger der wichtigsten in Europa wachsenden Feldfrüchte zum Einsatz kommen. Dazu zählen Getreide, Baumwolle, Mais, Obst und Gemüse, Raps, Soja, Zuckerrüben und Sonnenblumen.
Die anfängliche Untersuchung der Kommission ergab vorläufige Bedenken in Bezug auf eine Reihe dieser Märkte für Pflanzenschutzmittel und lässt folgende Schlussfolgerungen zu:

  • Die beteiligten Unternehmen haben auf vielen dieser Märkte vergleichsweise hohe gemeinsame Marktanteile, und zumindest einige der Produkte der beteiligten Unternehmen könnten mit denen des Zusammenschlusspartners in direktem Wettbewerb stehen.

  • Als Generikahersteller könnte Adama auf vielen dieser Märkte in engem Wettbewerb mit Syngenta stehen.

  • Für ein Unternehmen, dessen Schwerpunkt auf generischen Pflanzenschutzmitteln liegt, hat Adama eine breite Produktpalette, eine große geografische Abdeckung und einen guten Zugang zur nachgelagerten Vertriebskette.

Die Kommission hat daher vorläufige Bedenken, dass der geplante Zusammenschluss den Wettbewerb auf diesen Märkten einschränken könnte, was sich wiederum auf Preise und Auswahl für die Landwirtwirte auswirken könnte.

Neben den Märkten für Pflanzenschutzmittel wird im Rahmen der eingehenden Prüfung auch untersucht werden, ob der Zusammenschluss die Belieferung mit Wirkstoffen durch Syngenta und ChemChina negativ beeinflussen könnte. Diese Wirkstoffe sind für andere Hersteller wichtige chemische Ausgangsstoffe zur Erzeugung von Pflanzenschutzmitteln.

Am 23. September wurde das Vorhaben bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die Kommission verfügt nun über 90 Arbeitstage, bis zum 15. März 2017, um einen Beschluss zu erlassen. Die Einleitung eines eingehenden Prüfverfahrens greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor.

Angesichts der weltweiten Ausdehnung der Tätigkeiten von Syngenta und ChemChin arbeitet die Kommission eng mit anderen Wettbewerbsbehörden zusammen, vor allem mit der Federal Trade Commission in den USA und den Wettbewerbsbehörden Brasiliens und Kanadas.

(Quelle: EU-Kommission)

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