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EU-Kommission erlaubt Übernahme des italienischen Haushaltsgeräteherstellers Indesit durch Whirlpool

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des großen italienischen Haushaltsgeräteherstellers Indesit Company S.p.A. („Indesit“) durch seinen US-amerikanischen Konkurrenten Whirlpool Corporation („Whirlpool“) im Rahmen der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben.
Von Redaktion
14. Oktober 2014

Beide Unternehmen produzieren und vertreiben Haushaltsgroßgeräte wie Kühlschränke, Gefriergeräte, Kochgeräte, Geschirrspülmaschinen, Waschmaschinen, Wäschetrockner und Mikrowellengeräte. Whirlpool stellt außerdem Kühlkompressoren für Kühl- und Gefriergeräte her. Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die geplante Übernahme keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, da sowohl im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) als auch auf nationaler Ebene zahlreiche andere Anbieter großer Haushaltsgeräte vorhanden sind.

Starke Mitbewerber

Whirlpool und Indesit stellen beide Haushaltsgeräte aller Art her und sind in verschiedenen Mitgliedstaaten tätig. Die Kommission stellte jedoch fest, dass die beiden Unternehmen nicht in besonders engem Wettbewerb zueinander stehen und das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen weiterhin erheblichem Wettbewerb durch starke europäische Unternehmen wie Electrolux, BSH, Candy und Miele sowie andere rasch wachsende Konkurrenten wie Arcelik (Türkei) oder Samsung und LG (Südkorea) ausgesetzt wäre. Kunden könnten somit bei allen Arten von Haushaltsgeräten weiterhin auf genügend andere Anbieter zurückgreifen.

Moderater Marktanteil bei Kühlkompressoren

Außerdem entsteht durch den geplanten Zusammenschluss eine neue vertikale Beziehung auf dem Markt für Kühlkompressoren, die von Whirlpool produziert und als Einsatzgüter für die Herstellung von Kühl- und Gefriergeräten verwendet werden. Die Kommission stellte jedoch fest, dass der Marktanteil des Unternehmens bei Kühlkompressoren auch nach dem Zusammenschluss noch moderat wäre und auf dem Markt weiterhin verschiedene andere Kompressorenanbieter vertreten wären, darunter Wettbewerber wie SecOP, Huayi/Jiaxipera, LG und Samsung.

Abschließend gelangte die Kommission daher zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.

(Quelle: EU-Kommission)

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