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EU-Razzien bei Biokraftstoff-Firmen: Verdacht auf illegale Preisabsprachen

Beamte der EU-Kommission haben in zwei Mitgliedstaaten unangekündigte Hausdurchsuchungen durchgeführt. Firmen im Biokraftstoff-Sektor werden verdächtigt, ihre Meldungen an eine Preisberichtsagentur abgestimmt zu haben.
Von Redaktion
10. Oktober 2014

Die Europäische Kommission hat gestern mitgeteilt, dass am 7. Oktober 2014 EU-Beamte unangekündigt die Büros von Firmen durchsuchten, die sich mit der Produktion, Verbreitung und dem Handel von Ethanol, einem Biokraftstoff, beschäftigen. Diese Inspektionen fanden in zwei Mitgliedstaaten statt.

Sie schließen an eine Sektorenprüfung der Kommission und der EFTA-Überwachungsbehörde vom Mai 2013 in den Bereichen Rohöl, Mineralölerzeugnisse und Biokraftstoffe an.

Die EU-Kommission hegt den Verdacht, dass Preis-Richtwerte durch wettbewerbswidriges Verhalten verfälscht worden sein könnten, insbesondere auch durch mögliche betrügerische Absprachen bei der Weitergabe von Preisinformationen an eine Preisberichtsagentur.

Solches Verhalten, sollte es sich bewahrheiten, würde auf eine Verletzung von europäischen Wettbewerbsvorschriften hinauslaufen, die Kartelle, restriktive Geschäftspraktiken und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbieten.

Die von Preisberichtsagenturen erfassten und veröffentlichten Preise dienen als Richtwerte für den Handel mit Rohstoffprodukten in den pyhischen Märkten und in den Märkten für Finanzderivate europa- und weltweit. Die große Bedeutung dieser Richtwerte und das Fehlen von Regularien könnten möglicherweise Spielraum für wettbewerbswidriges Verhalten gegeben haben, das zu Preismanipulationen geführt habe, heißt es vonseiten der EU-Kommission. Schon geringe Verfälschungen könnten demnach wesentliche Auswirkungen auf Preise haben und dadurch Konsumenten schädigen.

Die EU-Beamten wurden bei den Razzien von Behördenvertretern aus den betroffenen Mitgliedstaaten begleitet. Die Tatsache, dass Hausdurchsungen durchgeführt wurden, lässt noch keinerlei Schlüsse über tatsächliche Vergehen der involvierten Firmen zu. Daher wurden die Namen dieser Unternehmen nicht publik gemacht.

(Quelle: EU-Kommission)

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