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EU-Kartellverfahren gegen Hersteller von Metallverpackungen

Das deutsche Bundeskartellamt hat sein laufendes Kartellverfahren im Bereich Metallverpackungen im Rahmen der Kooperation im Netzwerk der Europäischen Kartellbehörden (ECN) an die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission abgegeben.
Von Redaktion
29. April 2018

Das Bundeskartellamt führt sein im Frühjahr 2015 eingeleitetes nationales Ermittlungsverfahren gegen verschiedene Hersteller von Metallverpackungen nicht mehr fort, wie aus einer Mitteilung hervorgeht, denn die Europäische Kommission hat ein eigenes Kartellverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen europäisches Kartellrecht eingeleitet.

Das Bundeskartellamt hatte aufgrund eines anonym eingegangenen Hinweises ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren gegen mehrere Hersteller von Metallverpackungen eingeleitet. Die Hinweise betrafen den Verdacht, dass es auf den jeweiligen Märkten seit mehreren Jahren Verstöße gegen nationale und europäische Kartellrechtsvorschriften in Deutschland gebe. Von März 2015 an hatte das Bundeskartellamt daher eine Reihe von Durchsuchungen an verschiedenen Standorten von Herstellern von Metallverpackungen, darunter Hersteller von Dosen aus Weißblech oder Aluminium für die Abfüllung von Nahrungsmitteln, von chemisch-technischen Stoffen sowie von Vakuumverschlüssen für Gläser, durchgeführt. In der Folge mehrten sich die Hinweise darauf, dass die mutmaßlichen Verstöße nicht auf die deutschen Märkte beschränkt sind, sondern dass diese auch eine Reihe anderer EU-Mitgliedstaaten betreffen.

Im Verlauf des Verfahrens nahmen zudem einige der betroffenen Unternehmen Umstrukturierungen vor, die aufgrund der bis Mitte 2017 in Deutschland bestehenden und für Altfälle‎ weiter anzuwendenden Rechtslage möglicherweise dazu führen, dass eine Ahndung durch das Bundeskartellamt ausscheidet.

Solange keine rechtskräftige Entscheidung gegen die betroffenen Unternehmen vorliegt, gilt die Unschuldsvermutung. Aufgrund dessen macht das Bundeskartellamt auch keine weiteren Angaben zu den betroffenen Unternehmen.

(Quelle: Bundeskartellamt)

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