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EU-Fusionskontrolle: Genehmigte Übernahmen

Die EU-Komission hat die Übernahme des ungarischen Einzelhandelsunternehmens Magyar Hipermarket dumrch Auchan sowie den Erwerb von Air Products Homecare durch Linde genehmigt.
Von Redaktion
19. April 2012

  • Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Vermögenswerte der im Geschäftsbereich Häusliche Pflege (Air Products Homecare) gebündelten Aktivitäten in den Ländern Belgien, Deutschland, Frankreich, Portugal und Spanien der Air Products and Cemicals Inc. (AP) durch Linde (Deutschland) nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Medizinische häusliche Pflege besteht weitgehend aus der ambulanten Versorgung mit Sauerstoff und anderer Therapien für Patienten. Die Kommission kam zu der Schlussfolgerung, dass die Übernahme die bestehende Marktsituation in den fünf betroffenen Ländern nicht signifikant verändern würde.

  • Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Magyar Hipermarket Kereskedelmi Kft. („Magyar Hipermarket“) durch die französische Einzelhandelskette Auchan nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Prüfung durch die Kommission ergab, dass das Unternehmen nach dem Zusammenschluss weiterhin mehreren starken Wettbewerbern gegenüberstehen dürfte und den Verbrauchern auf allen betroffenen Märkten nach wie vor genügend andere Anbieter zur Verfügung stehen würden.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission ist verpflichtet, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten EWR oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II).

(PM, kp)

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