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Pharmabranche im Fokus der Kartellbehörden

Durch Kampfpreise im Vertrieb eines onkologischen Arzneimittels soll ein Pharmaunternehmen den Markteintritt von Generikaproduzenten verhindert haben. Die BWB vermutet Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. EU-weit steht der Pharmasektor im Fokus der Wettbewerbsbehörden.
Von Redaktion
19. Mai 2020

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat am 14. Mai 2020 gegen ein weltweit agierendes Unternehmen, das im Pharmaziebereich tätig ist, einen Antrag auf Feststellung eines Missbrauchs marktbeherrschender Stellung gemäß Art 102 AEUV und § 5 Abs 1 KartG 2005 durch Kampfpreise im Vertrieb eines onkologischen Arzneimittels gestellt.

Das Unternehmen hielt im relevanten Zeitraum auf dem betroffenen Markt Marktanteile von über 85 Prozent und somit eine marktbeherrschende Stellung. Es besteht laut BWB der Verdacht, dass das Unternehmen durch Kampfpreise dafür sorgte, dass Krankenanstalten keine Anreize hatten, auf Generika des Arzneimittels zu wechseln, wodurch erfolgreiche Markteintritte von Generikaherstellern verhindert worden sein sollen.

Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Kartellgerichts gilt die Unschuldsvermutung für das betroffene Unternehmen.

Arzneimittelsektor hat höchste Priorität bei Wettbewerbsbehörden in der Europäischen Union

In der Europäischen Union wird dem Arzneimittelsektor seit der Branchenuntersuchung der Europäischen Kommission im Jahr 2009 höchste Priorität eingeräumt. Die europäischen Wettbewerbsbehörden arbeiten eng mit der Europäischen Kommission zusammen, um einen wirksamen Wettbewerb im Arzneimittelbereich zu gewährleisten.

Seit 2009 wurden in mehr als 29 Entscheidungen Geldbußen in Höhe von insgesamt 1 Mrd. Euro gegen Pharmazieunternehmen verhängt, die gegen das Kartellrecht verstoßen hatten. Dabei sollen vor allem auch die Markteintrittsmöglichkeiten von Generikaherstellern gewahrt bleiben, da Generika bzw. Biosimilars einen wirksamen Preiswettbewerb im Arzneimittelsektor unterstützen. Die Kostenreduktionen, die sich für das Gesundheitssystem langfristig ergeben, können bspw. für neue, innovative Arzneimittel eingesetzt werden, unterstreicht die BWB in einer Aussendung.

Berichte zum Arzneimittelsektor

  • Die Europäische Kommission veröffentlichte zur Durchsetzung des Wettbewerbsrechts im Arzneimittelsektor einen Bericht im Jänner 2019.

  • Die BWB analysiert den Gesundheitsmarkt seit 2017. Im Rahmen einer Branchenuntersuchung veröffentlichte die BWB bereits zwei Berichte zum Apothekenmarkt (2018) und zur Gesundheitsversorgung (2019) im ländlichen Raum.

(Quelle: BWB)

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