Navigation
Seiteninhalt

EU-Datenschutzbeauftragter warnt vor intelligenten Stromzählern

Mit intelligenten Strommessgeräten erzeugte Verbraucherprofile werden weit mehr als den Energieverbrauch erfassen, warnt der EU-Datenschutzbeauftragte (EDSB) und fordert angemessene Schutzmaßnahmen.
Von Redaktion
11. Juni 2012

Bis zum Jahr 2020 sollen in fast allen EU-Haushalten sogenannte „intelligente“ Messsysteme für den Stromverbrauch installiert werden, wobei noch eine Wirtschaftlichkeitsbewertung durch die einzelnen Mitgliedstaaten abzuwarten bleibt. Intelligente Stromzähler oder Smart Meter senden die Stromverbrauchswerte in kurzen Intervallen an die Netzbetreiber. So soll unter anderem die Energieeffizienz gesteigert werden.

Nun hat der unabhängige EU-Datenschutzbeauftragte auf die Datenschutzproblematik der Smart Meter hingewiesen: Die Einführung intelligenter Messsysteme in ganz Europa werde die massive Sammlung personenbezogener Daten ermöglichen, mit denen verfolgt werden kann, was die Mitglieder eines Haushalts in ihren eigenen vier Wänden tun, ob sie im Urlaub oder in der Arbeit sind, ob sie spezielle medizinische Geräte oder ein Babyphon benutzen, wie sie ihre Freizeit verbringen, und so weiter.

Diese Muster könnten zwar nützlich sein, um den Energieverbrauch zu analysieren und zu drosseln, so der EDSB. Zusammen mit Daten aus anderen Quellen sei die Gefahr für Data-Mining – also das systematische Zusammenführen und Ausschlachten personenbezogener Daten – allerdings groß. Muster und Profile könnten etwa für Marketing, Werbung oder Preisdiskriminierung durch Dritte verwendet werden.

Die EU-Kommission hat ein Muster für Datenschutzfolgenabschätzungen des Smart Metering entwickelt. Der EDSB fordert von der Kommission aber genauere, umfassendere und praktischere Hilfestellungen zur Einführung der neuen Technologie. Giovanni Buttarelli, Stellvertretender EDSB, ruft daher die Kommission in einer Aussendung dazu auf, „zu evaluieren, ob weitere Gesetzgebungsmaßnahmen auf EU-Ebene notwendig sind, um ein angemessenes Datenschutzniveau bei der Einführung intelligenter Messsysteme zu gewährleisten.“

In einer am 8. Juni veröffentlichten Stellungnahme gibt der ESDB Empfehlungen für solche Gesetze und empfiehlt unter anderem:

  • mehr Hilfestellung zur Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung und den Wahlmöglichkeiten betroffener Personen, einschließlich der Regelmäßigkeit von Zählerständen;

  • eine Verpflichtung zum Einsatz datenschutzfreundlicher Technologien („PETs“) und anderer verfügbarer Techniken, um Datensparsamkeit zu gewährleisten;

  • mehr Hilfestellung zum Thema Speicherfristen;

  • einen direkten Zugang für Kunden zu ihren Energieverbrauchsdaten und ihren individuellen Profilen, die Offenlegung der Logik der für Data-Mining verwendeten Algorithmen gegenüber Kunden, sowie die Bereitstellung von Informationen über die Möglichkeit der Fern-Ein-/Ausschaltung.

EDSB

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ist eine unabhängige Behörde, deren Aufgabe es ist, dafür zu sorgen, dass der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre gewährleistet ist und bewährte Verfahren in den Organen und Einrichtungen der EU gefördert werden.

(PM, kp)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...