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ESMA erwägt Interventionen bei riskanten Finanzinstrumenten

Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA evaluiert erstmals eine sogenannte Produktintervention bei hochspekulativen Finanzinstrumenten für Kleinanleger. Möglich ist eine solche Intervention frühestens ab Inkrafttreten des MiFID II-Paketes am 3.1.2018.
Von Redaktion
03. August 2017

Rechtliche Grundlage für diesen Schritt sind die neuen EU-Anlegerschutzregelungen, die Anfang 2018 in Kraft treten.

Konkret geht es um den Vertrieb von Differenzkontrakten (CFD), binären Optionen und „Rolling Spot Forex“-Geschäften, die schon länger unter verstärkter Beobachtung stehen und vor denen auch die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA bereits wiederholt gewarnt hat.

Aus Sicht der ESMA sind die bisher gesetzten Maßnahmen wie die Schaffung einer eigenen Task Force, die Veröffentlichung von Q&As und Investorenwarnungen möglicherweise nicht ausreichend, um ein einheitliches Vorgehen der nationalen Aufsichtsbehörden sicherzustellen und den Schutz der Anleger zu gewährleisten.

Im Rahmen einer EU-weiten Produktintervention kann ESMA künftig den Verkauf von bedenklichen Finanzinstrumenten bzw. bestimmte gefährliche Produkteigenschaften verbieten. Bezüglich CFDs, binären Optionen und „Rolling Spot Forex“-Kontrakten diskutiert ESMA die Begrenzung von Hebeleffekten durch eigene „Leverage Limits“, die zwingende Beschränkung von möglichen Kundenverlusten sowie Restriktionen bei Vermarktung und Vertrieb.

Einige dieser Maßnahmen wurden bereits im Rahmen von nationalen Produktinterventionen, z.B. in Deutschland und in Belgien, angewendet. Eine EU-weite Produktintervention der ESMA setzt grundsätzlich eine erhebliche Gefährdung des Anlegerschutzes oder eine Gefährdung des ordnungsgemäßen Funktionierens und der Integrität der Finanzmärkte oder der Stabilität des Finanzsystems voraus. Sie ist frühestens ab Inkrafttreten des MiFID II-Paketes am 3.1.2018 möglich und muss in der Folge alle drei Monate neu evaluiert werden. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die FMA in Österreich über die gesetzlichen Instrumente für eine nationale Produktintervention verfügen.

CFDs, binäre Optionen und „Rolling Spot Forex“-Kontrakte werden häufig grenzüberschreitend unter Einsatz aggressiver Marketingmethoden über Online-Plattformen angeboten und sind für Kleinanleger äußerst riskant. Sie sind nicht standardisiert, und die Produkteigenschaften können sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Studien haben gezeigt, dass Retail-Kunden, die mit solchen Produkten spekulieren, im Regelfall das eingesetzte Geld verlieren. In mehreren EU-Mitgliedstaaten kam es deshalb zu Beschwerden von privaten Anlegern, die mit solchen Produkten signifikante Verluste erlitten hatten.

Weblinks

(Quelle: FMA)

Autoren

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Redaktion

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