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Doppelstandards bei Lebensmitteln: Studie belegt Differenzen

In Europa werden einige Produkte in verschiedenen Ländern unter der gleichen oder einer ähnlichen Marke und Verpackung verkauft, weisen aber nicht die gleiche Zusammensetzung auf. Diese potenziell rechtswidrige Praxis hat jetzt eine Studie nachgewiesen.
Von Redaktion
24. Juni 2019

Die Europäische Kommission hat am Dienstag die Ergebnisse einer Studie vorgelegt, mit der Doppelstandards bei der Qualität von Lebensmitteln in der EU bewertet werden sollten. Nach den Rechtsvorschriften der EU könnte die mitgliedstaatenübergreifend gleiche Vermarktung von Waren, die sich in ihrer Zusammensetzung ohne objektive Gründe wesentlich voneinander unterscheiden, für Verbraucher irreführend sein und als unlauter und rechtwidrig gelten.

Die Studie wurde von der Gemeinsamen Forschungsstelle – dem kommissionseigenen wissenschaftlichen Dienst – durchgeführt und umfasste eine Analyse von fast 1.400 Lebensmittelprodukten in 19 EU-Ländern.

Die wichtigsten Ergebnisse

Im Rahmen der Studie wurden 1.380 Proben von 128 verschiedenen Lebensmittelerzeugnissen aus 19 Mitgliedstaaten untersucht. Diese Stichprobe ist jedoch nicht repräsentativ für die enorme Vielfalt an Lebensmittelprodukten im Binnenmarkt. Aus der Studie ging Folgendes hervor:

  • In den meisten Fällen entsprach die Zusammensetzung der Produktaufmachung: Bei 23% der Produkte waren sowohl die jeweilige Packungsvorderseite als auch die Zusammensetzung identisch; bei 27% der Produkte wurde die je nach EU-Land unterschiedliche Zusammensetzung durch eine andere Packungsvorderseite signalisiert.

  • 9% der Produkte wurden als in der gesamten EU identisch angeboten, wiesen aber unterschiedliche Zusammensetzungen auf: Bei diesen Produkten sah die Packungsvorderseite gleich aus, während die Zusammensetzung nicht identisch war.

  • Weitere 22% der Produkte wiesen eine ähnliche Aufmachung, jedoch eine unterschiedliche Zusammensetzung auf: Bei diesen Produkten sah die Packungsvorderseite ähnlich aus, während die Zusammensetzung nicht identisch war.

  • Es gibt kein einheitliches geografisches Muster bei der Verwendung derselben oder einer ähnlichen Verpackung für Produkte mit unterschiedlicher Zusammensetzung. Darüber hinaus bedeuten Unterschiede in der Zusammensetzung der geprüften Produkte nicht zwangsläufig einen Unterschied in der Produktqualität.

Die nächsten Schritte

Die Europäische Kommission plant, die Kapazitäten von Verbraucherorganisationen für die Prüfung von Produkten und die Ermittlung potenziell irreführender Praktiken zu stärken. Zu diesem Zweck stellt sie Förderungen mit einem Gesamtvolumen von 1,26 Mio. Euro zur Verfügung. Das Einbringen von Vorschlägen für die Verwendung dieses Finanztopfs ist noch bis zum 6. November 2019 möglich (Link in der Infobox unten).

(Quelle: EU-Kommission)

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