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Frühstücksbuffet: Muss ein „Spuckschutz“ her?

Der Verwaltungsgerichtshof gibt einem Grazer Hotelier im Konflikt mit den Behörden Recht: Am Frühstücksbuffet sind offen dargebotene Speisen erlaubt. Sie müssen zum Schutz vor Speichel nicht zwingend abgedeckt werden.
Von Redaktion
13. Mai 2014

Einem Hotelbetrieb war mit Bescheid des Grazer Bürgermeisters unter Berufung auf das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) im Februar 2011 aufgetragen worden, die „für das Frühstücksbuffet in Selbstbedienung dargebotenen Lebensmittel vor Kontamination zu schützen.“

Dem Bescheid kam der Hotelbetrieb großteils nach und deckte einen Teil des Buffets durch Plastikhauben ab. Bei einer weiteren Prüfung stellten die Lebensmittelkontrolleure fest, dass die Gemüseschälchen an der Vorderseite des Buffets weiterhin nicht geschützt seien (mit Folien etc.). Die Behörden forderten mit Hinweis auf ein Sachverständigengutachten auch die Abdeckung dieser Schälchen.

Daraufhin legten die Hotelbetreiber Beschwerde gegen den entsprechenden Bescheid ein.

Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) der Beschwerdeführerin Recht gegeben (Urteil siehe Kasten): Der Umstand, dass am Frühstücksbuffet angebotene Lebensmittel denkmöglich durch „beim Sprechen abgesonderten Speichel (Tröpfcheninfektion)“ verunreinigt werden könnten, erlaube für sich allein nicht die Feststellung, dass diese Lebensmittel nicht vor Kontaminationen geschützt seien, die sie für den menschlichen Verzehr ungeeignet oder gesundheitsschädlich machen bzw. derart kontaminieren, dass ein Verzehr in diesem Zustand nicht zu erwarten wäre.

Die Behörde darf daher, wenn sie keine tatsächliche Kontamination feststellt, keinen „Spuckschutz“ für die offenen Lebensmittel-Schälchen vorschreiben, ohne auf die Argumente des Hotebetreibers einzugehen. Dieser hatte dargelegt, dass das Buffet ständig gereinigt und überwacht und so vor Kontaminationsgefahr geschützt sei.

Der VwGH überträgt mit diesem Urteil ausdrücklich die Rechtsprechung des EuGH zu Selbstbedienungsboxen von Gebäck auch auf Fälle wie den vorliegenden (vgl EuGH 6. 10. 2011, C-382/10).

Weblink

Volltext des Urteils: VwGH 27. 3. 2014, 2013/10/0183

(Quelle: LexisNexis Rechtsredaktion)

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