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Deutschland legt Aktionsplan zu Wirtschaft und Menschenrechten vor

Die deutsche Bundesregierung hat den Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ beschlossen, der Unternehmen Sorgfaltspflichten für die Einhaltung menschenrechtlicher Standards vorgibt.
Von Redaktion
18. Januar 2017

Der Aktionsplan verankert laut Bundesregierung erstmals die Verantwortung deutscher Unternehmen zur Wahrung der Menschenrechte in einem festen Rahmen, indem er global einheitliche und überprüfbare Standards festlegt. Ziel des Planes ist es, die menschenrechtliche Lage entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette in Deutschland und weltweit zu verbessern.

Die Bundesregierung formuliert im Aktionsplan ihre Erwartung, dass Unternehmen die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht einhalten.

Bei der Definition dieser Sorgfaltspflicht orientiert sich die Bundesregierung eng an den Leitprinzipien der UN zu den Themen Wirtschaft und Menschenrecht, die in einem sechsjährigen Forschungs- und Konsultationsprozess unter Leitung des UN-Sonderbeauftragten Prof. John Ruggie erarbeitet worden sind. Die Leitprinzipien zeigen menschenrechtliche Pflichten von Staaten und die Verantwortung von Unternehmen in globalen Wertschöpfungs- und Lieferketten auf. 2011 wurden sie vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen einstimmig angenommen.

Maßnahmen zur Einhaltung menschenrechtlicher Standards

Konkret beinhaltet der Plan zum Beispiel Verfahren zur Ermittlung von Menschenrechtsverletzungen, Maßnahmen und eine Wirksamkeitskontrolle zur Einhaltung menschenrechtlicher Standards sowie eine transparente Berichterstattung und einen Beschwerdemechanismus.

Zudem wird das Prüfverfahren von Anträgen auf Übernahme von Exportkreditversicherungen, Direktinvestitionen im Ausland und Ungebundenen Finanzkrediten im Hinblick auf die Einhaltung menschenrechtlicher Belange weiter intensiviert. Darüber hinaus wird ein umfassendes Monitoringverfahren etabliert. Falls Unternehmen die im Aktionsplan verankerten Standards nicht hinreichend annehmen, sieht der Plan für die Zukunft explizit die Möglichkeit von gesetzlichen Maßnahmen vor.

Entstehungsprozess

Der Aktionsplan wurde in mehreren Schritten entwickelt. Unter der Federführung des Auswärtigen Amts haben dazu zehn Expertenanhörungen und drei Konferenzen stattgefunden, der Startschuss fiel mit einer Eröffnungskonferenz im Auswärtigen Amt am 6.11.2014. In einer ersten Phase wurden für Deutschland relevante Themen aus den UN-Leitprinzipien identifiziert, mit denen sich der Prozess weiter befassen sollte. Auf Basis dieser Diskussionsergebnisse fand daraufhin ein Austausch mit zentralen Akteuren aus Wirtschaft, Politik, Zivilgesellschaft, Verbänden und Wissenschaft statt.

(Quelle: Auswärtiges Amt)

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