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Corporate Governance in Europa: EU leitet Konsultation ein

In der Finanzkrise hat sich die Corporate Governance europäischer Unternehmen, die in der Regel bislang auf Selbstregulierung beruhte, nicht so wirksam erwiesen, wie man es hätte erwarten können. Daher hat die Kommission eine öffentliche Konsultation zu der Frage eingeleitet, wie die Corporate Governance europäischer Unternehmen verbessert werden kann.
Von Redaktion
08. April 2011

Corporate Governance wird in der Regel als das System der Leitung und Kontrolle von Unternehmen definiert. In der jetzt von der EU-Kommission eingeleiteten Konsultation werden eine Reihe von Fragen behandelt, z. B. wie Vielfalt und Funktionsweise des Verwaltungsrats sowie die Überwachung und rechtliche Durchsetzung vorhandener nationaler Corporate Governance-Kodizes verbessert und die Mitwirkung der Aktionäre am Unternehmen erhöht werden können. Die Frist für das Einreichen von Beiträgen zu dieser Konsultation endet am 22. Juli 2011.

Worum geht es in dieser öffentlichen Konsultation?

Die aus der Krise gezogenen Lehren dürften wohl zu einer besseren Überwachung der Finanzinstitute, solideren Banken und wirksamen Sanierungssystemen für insolvente Institute führen. Als Teil einer längerfristig angelegten Überprüfung des Corporate Governance-Rahmens für Unternehmen im Allgemeinen konzentriert sich diese öffentliche Konsultation auf die Funktionsweise von Unternehmen und nicht nur von Finanzinstituten. In verschiedenen Bereichen der Corporate Governance besteht nach Auffassung der Kommission Verbesserungsspielraum. Dazu zählen die Vielfalt in den Verwaltungsräten, die Mitwirkung der Aktionäre und die Qualität der Corporate Governance-Erklärungen.
Dementsprechend soll das Grünbuch eine allgemeine Debatte zu einer Reihe von Fragen anstoßen, wie z.B.:

  • Verwaltungsräte. Diesbezüglich wird darauf eingegangen, wie deren wirksames Funktionieren bewerkstelligt und gewährleistet werden kann, dass sie sich aus verschiedenen Personengruppen zusammensetzen, (z. B. höhere geschlechterspezifische Diversität) und eine Reihe beruflicher Hintergründe und Fähigkeiten sowie Nationalitäten widerspiegeln. Darüber hinaus werden die Funktionsweise der Verwaltungsräte im Hinblick auf die Verfügbarkeit und das zeitliche Engagement der Verwaltungsratsmitglieder sowie Fragen des Risikomanagements und der Vergütung dieser Mitglieder behandelt.

  • Möglichkeiten zur Steigerung der Beteiligung der Aktionäre an Corporate Governance-Fragen und zur Förderung ihres Interesses an nachhaltigen Renditen und längerfristigen Leistungen, aber auch eines besseren Schutzes von Minderheitsaktionären. Zudem soll analysiert werden, ob es einer Identifizierung der Aktionäre bedarf, d.h. eines Mechanismus für die Emittenten, mit dem sie ihre Aktionäre ermitteln können, und ob der Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Aktionären verbessert werden muss.

  • Möglichkeiten zur Verbesserung der Überwachung und rechtlichen Durchsetzung bestehender nationaler Corporate Governance-Kodizes, um Anlegern und dem Publikum nützliche Informationen an die Hand zu geben. Unternehmen, die den nationalen Corporate Governance-Empfehlungen nicht nachkommen, haben ihre Gründe für die Abweichung darzulegen. Allerdings geschieht dies nur selten. Im Grünbuch wird die Frage aufgeworfen, ob diese Erläuterungen detaillierter geregelt werden und die nationalen Aufsichtsbehörden mehr Befugnisse auf dem Gebiet der Corporate Governance-Erklärungen erhalten sollten.

Die nächsten Schritte

Die Konsultation läuft bis zum 22. Juli 2011. Die Kommission wird alle Antworten auf die Konsultation sorgfältig prüfen und bis zum Herbst eine Feedback-Erklärung veröffentlichen, in der die Ergebnisse der Konsultation zusammengefasst werden. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob Legislativvorschläge nötig sind. Diese werden allerdings erst nach Durchführung einer eingehenden Folgenabschätzung vorgelegt.

Weiter Infos

Hier ein Link zum „Grünbuch Europäischer Corporate Governance-Rahmen“
Eine umfangreiche Liste bestehender Corporate Governance-Kodizes ist hier abrufbar.

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