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Deutschland: Zusammenschluss von drei Krankenkassen kartellrechtlich genehmigt

Das deutsche Bundeskartellamt hat am 18. April 2011 den Zusammenschluss der drei Krankenkassen AOK Rheinland-Pfalz, AOK Saarland und IKK Südwest zur neuen AOK IKK Südwest freigegeben.
Von Redaktion
20. April 2011

Der Schwerpunkt der Prüfung lag dabei auf der zukünftigen Stellung der AOK IKK Südwest als Nachfrager gegenüber den Leistungserbringern auf den Märkten für medizinische Leistungen zugunsten der Versicherten. Die Marktanteile der AOK IKK Südwest dürften auf regionalen oder landesweiten Märkten in Rheinland-Pfalz und im Saarland zwar recht hoch sein. Das Verhältnis von Krankenkassen und Leistungserbringern ist allerdings nach wie vor stark von den sogenannten Kollektivverträgen – also Verträgen zwischen mehreren Beteiligten oder ihren Verbänden auf beiden Seiten – geprägt. Dies gilt auch für diejenigen Bereiche, in denen sogenannte Selektivverträge oder Verträge zur Integrierten Versorgung individuell abgeschlossen werden. Außerdem stehen den Krankenkassen – wie bei der Hilfsmittelversorgung – zum Teil starke Leistungserbringergemeinschaften gegenüber. Beides begrenzt die Marktmacht der neuen AOK IKK Südwest hinreichend.

Schließlich standen der Freigabe des Zusammenschlussvorhabens auch keine durchgreifenden Bedenken hinsichtlich der zukünftigen Stellung der AOK IKK Südwest als Anbieter von Versicherungsleistungen entgegen. Die neue Krankenkasse steht insofern im Wettbewerb mit anderen, vor allem bundesweit tätigen, Krankenkassen und auf sie entfallen nur geringe Anteile an diesem bundesweiten Markt

Quelle: Deutsches Bundeskartellamt

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