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Deutschland: Kommt neues Unternehmensstrafrecht?

In Deutschland wird über die Einführung einer Verbandshaftung diskutiert, die strengere Strafen für Unternehmen bei Vergehen erlauben sollen. Der Gesetzesvorschlag stößt sowohl auf Zustimmung als auch auf harsche Kritik.
Von Redaktion
27. August 2019

Mit einem eigenen Unternehmensstrafrecht sollen nach den Vorstellungen des nordrhein-westfälischen Justizministeriums in Zukunft nicht nur natürliche Personen strafrechtlich verfolgt werden können, sondern auch juristische – also Verbände, Vereine und vor allem Unternehmen. Dieses neue Gesetz sei nötig, weil bestehende Gesetze, die etwa Bestechlichkeit, Steuerhinterziehung oder Umweltschutzverstöße ahnden, zu schwach seien, um den Unternehmen wirklich signifikant zu treffen, heißt es.

Zustimmung von Transparency Deutschland

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt den Gesetzentwurf. Der Vorsitzende der NGO, Hartmut Bäumer, hofft, dass dieses Gesetz auch in Deutschland ermöglichen könnte, betrügerische Machenschaften wie in der Automobilindustrie oder im Bankgewerbe mit fühlbaren Strafen zu ahnden. Unternehmen müssten als Ganzes die Konsequenzen für Fehlverhalten verantworten: „Nur so kann verlorengegangenes Vertrauen nach den zahlreichen Skandalen der letzten Jahre wiederhergestellt werden.“

Künftig sollen Staatsanwaltschaften immer ermitteln müssen, wenn ein Verdacht gegen ein Unternehmen besteht. Angela Reitmaier, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, ergänzt: „Korruption darf sich niemals lohnen und wir brauchen Geldstrafen, die sich am Umsatz der Unternehmen orientieren. Sanktionen gegen Unternehmen müssen im Strafgesetzbuch verankert werden. Gleichzeitig fordern wir, dass Entscheidungen gegen Unternehmen veröffentlicht werden.“

Ablehnung durch BDI

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hält das mögliche Gesetz dagegen für kaum in das deutsche Rechtssystem integrierbar. Dieses sehe nämlich bewusst eine Trennung in strafrechtlich relevante Verstöße und sogenannte Ordnungswidrigkeiten vor. Gegen das Strafrecht könnten nur Menschen, nicht aber Unternehmen verstoßen, da Letztere nicht schuldhaft handeln können.

Um Unternehmen, die z.B. durch Bestechung hohe Einnahmen erzielen, zu bestrafen, brauche es kein neues Gesetz, so der BDI, der in einer Presseaussendung festhält: „Das sogenannte Ordnungswidrigkeitenrecht […] sieht Geldstrafen für Unternehmen von bis zu 10 Millionen Euro vor – und kann trotzdem zu Sanktionen weit über diesem Rahmen führen. […] Denn Vermögensvorteile, die das Unternehmen aus rechtswidrigen Taten gewonnen hat, können vom Staat abgeschöpft werden. Auch im internationalen Vergleich hat Deutschland keinen Nachholbedarf – im Gegenteil: Bei den Unterzeichnerstaaten der OECD-Konvention gegen Korruption liegt Deutschland nach den USA an zweiter Stelle der Sanktionsverfahren. Dagegen weisen viele Länder, die auf dem Papier über ein Unternehmensstrafrecht verfügen, keine praktischen Fälle vor.“

„Keine zusätzlichen Compliance-Anreize“

Weiter kritisiert der BDI, dass der Gesetzesentwurf keine Anreize zur Einrichtung von Compliance-Management-Systemen vorsehe: Ein Ziel des Unternehmensstrafrechts solle sein, Anreize zu schaffen, um Compliance-Systeme zu installieren. Nach dem Gesetzentwurf könne es nur strafmildernd wirken, wenn die Unternehmen nach der Tat Compliance-Instrumente einführen.Bereits bestehende Systeme würden aber nicht berücksichtigt: „Das benachteiligt im Zweifel die Firmen, die finanziell und personell von sich aus bereits in Compliance investieren. Zugleich sieht der Entwurf Auflagen vor, die ein Unternehmen zum Beispiel verpflichten könnten, einem externen Sachverständigen regelmäßig zu berichten, wie es mit der Installation des Compliance-Systems vorangeht. Welche Befugnisse der Sachverständige haben soll und wie Datenschutz und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen trotzdem gewahrt bleiben sollen – diese Antworten bleibt das Gesetz schuldig.“

Unterm Strich bietet ein Unternehmensstrafrecht aus Sicht des BDI keine Garantie für eine bessere Rechtseinhaltung – es führe vor allem zu einer weiteren „Verrechtlichung und unnötigen Kriminalisierung der Wirtschaft“.

(Quellen: TI Deutschland, BDI)

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