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Der Einsatz von Hinweisgebersystemen in Banken

Bankinstitute in Österreich müssen ab 1. Jänner 2014 über ein Hinweisgebersystem verfügen, das Mitarbeitern die anonyme Meldung interner Verstöße erlaubt. Die verschiedenen Meldesysteme bieten jeweils bestimmte Vor- und Nachteile, die im Artikel skizziert werden. Die für das Hinweisgebersystem Verantwortlichen sollten sich zudem einen Prozess überlegen, wie sie eingegangene Meldungen strukturiert verarbeiten können.
Von Mag. DDr. Peter Paul Prebil , Dr. Stephan Schäfer
02. Dezember 2013 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2013, S. 6
Mit 1. Jänner 2014 besteht für Kreditinstitute die Verpflichtung, ein Hinweisgebersystem für ihre Mitarbeiter einzurichten. Der neu geschaffene § 99g Absatz 1 BWG lautet folgendermaßen: „Die Kreditinstitute haben über angemessene Verfahren zu verfügen, die es ihren Mitarbeitern unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität ermöglichen, betriebsinterne Verstöße (...) an eine geeignete Stelle zu melden.“ Das bedeutet, dass alle österreichischen Banken ein sogenanntes Hinweisgebersystem oder...

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