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BaFin richtet Meldestelle für Whistleblower ein

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat Anfang Juli eine zentrale Stelle für Hinweisgeber eingerichtet. Whistleblower können hier Verstöße gegen aufsichtliche Bestimmungen auf verschiedenen Wegen melden. Dem Schutz der Hinweisgeber will die BaFin höchste Priorität einräumen.
Von Redaktion
18. Juli 2016

Bei der Identifizierung von Verstößen gegen das Aufsichtsrecht komme Whistleblowern eine große Bedeutung zu, heißt es in einer Aussendung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin. Hinweisgeber können demnach wertvolle Beiträge dazu leisten, das Fehlverhalten einzelner Personen oder ganzer Unternehmen innerhalb des Finanzsektors aufzudecken und die negativen Folgen dieses Fehlverhaltens einzudämmen beziehungsweise zu korrigieren. Allerdings sollen Hinweisgeber sicher sein können, dass ihnen aus der Meldung bei der BaFin keine Nachteile entstehen, wenn sie ihre Identität zu erkennen geben.

Mit der Hinweisgeberstelle hat die BaFin eine zentrale Stelle geschaffen, die für die Entgegennahme solcher Meldungen zuständig ist. Hinweisgebern stehen für ihre Meldungen die folgenden Kommunikationskanäle zur Verfügung:

  • schriftlich in Papierform oder auf elektronischem Wege,

  • telefonisch, mit oder ohne Aufzeichnung des Gesprächs, und

  • mündliche Mitteilung gegenüber den Beschäftigten der BaFin.

Die Identität der Whistleblower wird seitens der BaFin grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Unabhängig davon besteht für die Hinweisgeber auch die Möglichkeit, die BaFin anonym zu kontaktieren.

Nähere Informationen zur Hinweisgeberstelle erhalten Sie auf der BaFin-Webseite.

(Quelle: BaFin)

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