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DSGVO: DSB verhängt Geldstrafe von 18 Mio. Euro gegen die Post

Die Datenschutzbehörde hat mit Straferkenntnis vom 23.10.2019 eine Verwaltungsstrafe von 18 Millionen gegen die Österreichische Post AG (ÖPAG) verhängt.
Von Redaktion
29. Oktober 2019

Die Datenschutzbehörde sah es nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung aufgrund der Beweislage als erwiesen an, dass die ÖPAG durch die Verarbeitung von personenbezogenen Daten über die vermeintliche politische Affinität von Betroffenen gegen die DSGVO verstoßen hat.

Darüber hinaus wurde u.a. eine Rechtsverletzung wegen der Weiterverarbeitung von Daten über die Paketfrequenz und die Häufigkeit von Umzügen zum Zweck des Direktmarketings festgestellt, weil dies keine Deckung in der DSGVO findet.

Diese Rechtsverletzungen sei rechtswidrig und schuldhaft begangen worden, weshalb die Verwaltungsstrafe in oben genannter Höhe angemessen gewesen sei, um andere bzw. gleichartige Rechtsverletzungen hintanzuhalten, heißt es von Seiten der Datenschutzbehörde (DSB).

Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig, es kann dagegen innerhalb von vier Wochen ab Zustellung Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

(Quelle: APA OTS)

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