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D: Vermögensabschöpfung jetzt leichter möglich

Am 1. Juli 2017 ist in Deutschland das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Kraft getreten. Die Neuregelung ermöglicht eine erweiterte Einziehung illegal erworbener Vermögen und soll bestehende rechtliche sowie praktische Probleme lösen.
Von Redaktion
03. Juli 2017

Die Vermögensabschöpfung ist für die Bekämpfung organisierter Kriminalität und Korruption unverzichtbar. Ziel ist es, durch eine Straftat erlangte wirtschaftliche Vorteile zu entziehen und das Vermögen dem Staat zuzuführen. Vermögensabschöpfung umfasst darüber hinaus die Opferentschädigung, um deren Eigentumsansprüche über die Ermittlungen hinaus zu wahren (Rückgewinnungshilfe).

Nach Angaben von Transparency International Deutschland ist die Rechtswirklichkeit bislang allerdings ernüchternd: Für das Jahr 2012 sind laut Bundeskriminalamt von gemeldeten Schadenssummen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro nur etwa 25 Prozent vorläufig gesichert worden.

Das neue Gesetz umfasst zukünftig auch „Vermögen unklarer Herkunft“, die aufgrund von Hinweisen auf Straftaten zurückzuführen sind, diesen jedoch nicht nachweislich zuzuordnen sind. Damit soll der Nachweis einer konkreten Straftat nicht mehr die Bedingung für die Einziehung sein. „Diese Erleichterung erschwert es, das aus Straftaten erwirtschaftete Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Das ist ein entscheidender Schritt, um Straftätern das Handwerk zu legen und dafür zu sorgen, dass Verbrechen sich nicht lohnen“, so Reiner Hüper, Leiter der Arbeitsgruppe Strafrecht von Transparency Deutschland.

Auch die Verbesserung der Opferentschädigung bedeutet aus Sicht von Transparency Deutschland eine Stärkung der Gerechtigkeit: „In Zukunft sollen nicht nur diejenigen Opfer entschädigt werden, die am schnellsten vor Ort sind oder die besten Anwälte bezahlen können. Das stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in das Justizsystem“, so Jürgen Marten, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland.

Damit das Gesetz wirksam sein könne, müssten die Strafverfolgungsbehörden jedoch personell angemessen ausgestattet werden, heißt es von Seiten Transparency Deutschland. Ansonsten bleibe das Gesetz ein Papiertiger.

(Quelle: TI Deutschland)

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