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Covid-19: Keine Zölle auf Medizinprodukte aus Nicht-EU-Ländern

Aufgrund der Corona-Krise wird die Einfuhr von Medizinprodukten und Schutzausrüstungen aus Drittländern nach Europa temporär von Zöllen und Mehrwertsteuern befreit.
Von Redaktion
07. April 2020

Als Beitrag zur Bekämpfung des Coronavirus hat die EU-Kommission beschlossen, den Anträgen der Mitgliedstaaten und des Vereinigten Königreichs auf eine vorübergehende Befreiung der Einfuhr von Medizinprodukten und Schutzausrüstungen aus Drittländern von Zöllen und Mehrwertsteuer stattzugeben. Dadurch soll die Belieferung von Ärzten, Pflegepersonal und Patienten mit der dringend benötigten medizinischen Ausrüstung finanziell erleichtert werden.

Die Kommission hat die Anträge aller Mitgliedstaaten rasch genehmigt.

Die Maßnahme betrifft Masken und Schutzausrüstung sowie Testkits, Beatmungsgeräte und andere medizinische Ausrüstung. Sie gilt für einen Zeitraum von 6 Monaten, kann jedoch noch weiter verlängert werden.

Die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach in einer Videobotschaft über die heutige Entscheidung. Zum Video

Am 20. März 2020 hatte die Kommission alle Mitgliedstaaten sowie das Vereinigte Königreich aufgefordert, eine Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung von aus Drittländern importierten Schutzausrüstungen und anderen medizinischen Geräten zu beantragen. Alle Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich haben dies getan. Der gefasste Beschluss gilt für alle Einfuhren rückwirkend ab dem 30. Januar.

Hintergrund

Das geltende EU-Recht enthält Instrumente für Ausnahmesituationen, die es ermöglichen, den Opfern von Katastrophen zu helfen; diese können in der beispiellosen, durch das Coronavirus ausgelösten Gesundheitskrise eingesetzt werden.

Das Zollrecht der EU sieht die Möglichkeit der zollfreien Einfuhr von Waren vor, die „für Katastrophenopfer bestimmt sind“. Sie kann von staatlichen Organisationen oder anerkannten Organisationen der Wohlfahrtspflege genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist ein Beschluss der Kommission, den sie auf Antrag der betroffenen Mitgliedstaaten fasst.

(Quelle: EU-Kommission)

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