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Coronavirus: Leitlinie zum Schutz kritischer Infrastruktur in Europa

Die EU-Kommission hat Leitlinien zum Schutz kritischer europäischer Vermögenswerte und Technologien in der derzeitigen Krise herausgegeben.
Von Redaktion
01. April 2020

Die Europäische Kommission will mit nun publizierten Leitlinien (vgl. Infobox) in Zeiten der Gesundheitskrise und der damit verbundenen schwierigen wirtschaftlichen Lage sicherstellen, dass bei der Überprüfung ausländischer Investitionen EU-weit ein entschlossener Ansatz verfolgt wird.

Ziel ist es, insbesondere in Bereichen wie Gesundheit, medizinische Forschung, Biotechnologie und Infrastrukturen Unternehmen und kritische Vermögenswerte in der EU zu erhalten, die für unsere Sicherheit und öffentliche Ordnung von wesentlicher Bedeutung sind, ohne dabei die generelle Offenheit der EU für ausländische Investitionen zu untergraben.

Direktinvestitionen kontrollieren

Nach den geltenden EU-Vorschriften sind die Mitgliedstaaten befugt, ausländische Direktinvestitionen aus Nicht-EU-Ländern aus Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung zu überprüfen. Der Schutz der öffentlichen Gesundheit ist als zwingender Grund des Allgemeininteresses anerkannt. Infolge einer Überprüfung können die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Risikominderung (etwa Lieferverpflichtungen zur Deckung eines dringenden Bedarfs des jeweiligen Mitgliedstaats oder der EU) verhängen oder verhindern, dass ein ausländischer Investor ein Unternehmen erwirbt oder unter seine Kontrolle bringt. Nationale Mechanismen zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen gelten bereits in 14 Mitgliedstaaten. Mit der letztes Jahr in Kraft getretenen Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen ist die EU gut dafür gerüstet, die Kontrolle von Erwerbsvorgängen durch ausländische Akteure auf Ebene der Mitgliedstaaten zu koordinieren.

Öffentliche Sicherheit schützen

Mit dem Erlass der Leitlinien ruft die Kommission die Mitgliedstaaten, die bereits über einen Überprüfungsmechanismus verfügen, dazu auf, die ihnen nach EU- und nationalem Recht zu Gebote stehenden Instrumente umfassend zu nutzen, um Kapitalbewegungen aus Nicht-EU-Staaten zu verhindern, die Europas Sicherheit oder öffentliche Ordnung untergraben könnten.

Die Kommission appelliert außerdem an die übrigen Mitgliedstaaten, einen Überprüfungsmechanismus in vollem Umfang einzurichten und in der Zwischenzeit alle mit dem Unionsrecht und internationalen Verpflichtungen im Einklang stehenden Optionen dafür zu prüfen, wie sie in Fällen aktiv werden können, in denen der Erwerb oder die Kontrolle eines bestimmten Unternehmens bzw. einer bestimmten Infrastruktur oder Technologie durch einen ausländischen Investor ein Risiko für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in der EU mit sich bringen könnte.

Die Kommission fördert auch die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen, die Auswirkungen auf den EU-Binnenmarkt haben könnten. Ein Erwerb durch ausländische Investoren, der jetzt getätigt wird, fällt bereits unter die EU-Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen und könnte im Rahmen des Kooperationsmechanismus überprüft werden, der mit der Verordnung eingerichtet wurde und ab Oktober 2020 voll wirksam sein wird.

In Bezug auf Kapitalbewegungen wird in den Leitlinien auch darauf hingewiesen, unter welchen genauen Umständen der freie Kapitalverkehr, insbesondere aus Drittländern, im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen beschränkt werden kann.

(Quelle: EU-Kommission)

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