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COVID-19: Änderung der Online-Identifikationsverordnung

Die Verordnung der FMA über die videogestützte Online-Identifikation von Kunden wird im Zusammenhang mit COVID-19 geändert.
Von Redaktion
22. April 2020

Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 sollten berufliche Tätigkeiten derzeit vorzugsweise außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen, sofern dies möglich ist (vgl § 2 Z 4 der Verordnung gem § 2 Z 1 des COVID-19- Maßnahmengesetzes).

Daher wird durch eine Änderung der Online-Identifikationsverordnung (Online-IDV) eine Durchführung der Online-Identifikation im Home-Office zeitlich befristet rechtlich ermöglicht. Voraussetzung ist die Einhaltung aller erforderlichen Sicherungsmaßnahmen.

Abweichend von § 3 Abs 3 Online-IDV dürfen Mitarbeiter des Verpflichteten die Online-Identifikation an ihrem Wohnsitz in einem abgetrennten, geschlossenen Raum durchführen (Online-Identifikation im Home-Office).

Es ist sicherzustellen, dass sich der Mitarbeiter während der gesamten Dauer der Online-Identifikation allein und ungestört in diesem Raum aufhält. Wenn die Online-Identifikation durch einen Mitarbeiter im Home-Office stattfindet, ist der potenzielle Kunde vorab über diesen Umstand zu informieren und auf den Umstand hinzuweisen, dass alternative Identifikationsmöglichkeiten bestehen.

Die übrigen Bestimmungen dieser Verordnung bleiben hievon unberührt. Diese Änderung tritt mit 22. 4. 2020 in Kraft und mit Ablauf des 30. 9. 2020 außer Kraft.

(Quelle: LexisNexis Rechtsredaktion)

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