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Wiener Börse: FMA verbietet Leerverkäufe bestimmter Finanzinstrumente

Wegen der andauernden und schwerwiegenden Marktverunsicherung im Zusammenhang mit dem COVID-19-Virus hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) per Verordnung zeitlich befristet Leerverkäufe bestimmter Finanzinstrumente verboten.
Von Redaktion
19. März 2020

Betroffen sind davon alle Aktien, die zum Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen sind und die unter die Zuständigkeit der FMA als Aufsichtsbehörde fallen. Vom Verbot ausgenommen sind Geschäfte in der Funktion als Market Maker sowie bestimmte Geschäfte in Finanzinstrumenten, die sich auf Indices beziehen oder auf einen Korb von Wertpapieren, der einen Index nachbildet.

Das Verbot trat mit Veröffentlichung der Verordnung am 18. März 2020 in Kraft, ist auf einen Monat befristet, kann aber je nach Marktentwicklung vorzeitig aufgehoben oder verlängert werden.

„Spekulative Leerverkäufe können im aktuell außergewöhnlich volatilen globalen und österreichischen Marktumfeld zu erheblichen Risiken führen. In der schwierigen Situation durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie des COVID-19-Virus muss die Stabilität der Finanzmärkte und der Erhalt des Vertrauens der Anleger in deren ordnungsgemäßes Funktionieren absoluten Vorrang haben. „Diese nationale Maßnahme ist daher unvermeidlich und angemessen“, so die Vorstände der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller.

Grundsätzlich hätte die FMA eine durch die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA akkordierte, EU-weite und einheitliche Maßnahme bevorzugt. Da die Mitgliedsstaaten bzw. deren nationale Finanzmärkte jedoch von der Corona-Krise derzeit in unterschiedlichem Ausmaß betroffen sind, war darüber bisher keine Einigung zu erzielen. Neben der österreichischen Aufsichtsbehörde FMA haben etwa auch die italienische, französische, belgische und spanische Aufsichtsbehörde entsprechende nationale Maßnahmen ergriffen.

(Quelle: FMA)

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