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Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Anbieter von Bergbauspezialarbeiten

Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in einer Gesamthöhe von 17,4 Mio. Euro gegen fünf Anbieter von Bergbauspezialarbeiten wegen Preis- bzw. Submissionsabsprachen verhängt.
Von Redaktion
29. August 2014

Bei den Unternehmen handelt es sich um BeMo Tunnelling, Deilmann-Haniel, Feldhaus Bergbau, Schachtbau Nordhausen und Thyssen Schachtbau. Eingeleitet wurde das Verfahren mit einer Durchsuchung im April 2013 infolge eines Kronzeugenantrages der Firma Operta, gegen die in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße verhängt wurde.

Die Absprachen betrafen zwei verschiedene Komplexe:

Im Rahmen der bereits 2007 begonnenen Umrüstung des ehemaligen Eisenerzbergwerkes „Schacht Konrad“ bei Salzgitter zu einem Endlager für radioaktive Abfälle war für Anfang 2011 die Vergabe mehrerer Lose für Bergbauspezialarbeiten durch die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe (DBE GmbH) vorgesehen. Das Auftragsvolumen belief sich auf insgesamt rund 110 Mio. Euro. Die sechs Unternehmen schlossen sich zu mehreren Bietergemeinschaften zusammen. Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes haben ergeben, dass in der Angebotsphase sowohl die Aufteilung bestimmter Lose, als auch die Höhe der abgegebenen Angebote (und Schutzangebote) zwischen den Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften abgesprochen wurde.

Ende Januar 2008 fand ein Treffen von Wettbewerbern aus dem Bereich Bergbauspezialarbeiten in einem Hotel in Gladbeck statt. An diesem Treffen nahmen Vertreter der BeMo Tunnelling, der Operta und der Thyssen Schachtbau teil. Die Teilnehmer waren sich einig, dass man künftig einen Preiskampf um Aufträge für Bergbauspezialarbeiten der RAG Deutsche Steinkohle AG verhindern wollte. Um dies zu gewährleisten, wurde vereinbart, sich bei Aufträgen dieses Nachfragers abzusprechen. Zwischen den Wettbewerbern wurden auch Quoten für die zu vergebenden Aufträge festgelegt. In der Folge wurden im Zeitraum von Oktober 2010 bis November 2012 insgesamt über 30 Projekte in den Steinkohlebergwerken Auguste Victoria, Ibbenbüren und Prosper Haniel mit einem Netto-Ausschreibungsvolumen von ca. 80 Millionen Euro untereinander abgesprochen.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde laut Behörde mildernd berücksichtigt, dass alle genannten Unternehmen im Laufe des Verfahrens mit dem Bundeskartellamt im Rahmen der Bonusregelung kooperiert haben. Ferner wurde mit den fünf Unternehmen, gegen die ein Bußgeld verhängt wurde, eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt, was sich zusätzlich bußgeldmildernd auswirkte.

(Quelle: Bundeskartellamt)

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