Navigation
Seiteninhalt

Luftfrachtsektor: EuGH hält an Kartellstrafe von 169 Mio. EUR fest

Der Gerichtshof erhält die Geldbußen aufrecht, die die Kommission gegen mehrere Unternehmen wegen ihrer Beteiligung an Kartellen im internationalen Luftfrachtsektor verhängt hat.
Von Redaktion
02. Februar 2018

Mit Beschluss vom 28. März 2012 verhängte die Kommission Geldbußen in einer Gesamthöhe von 169 Mio. Euro gegen mehrere Unternehmen wegen deren Beteiligung an verschiedenen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen auf dem internationalen Luftfrachtmarkt in der Zeit von 2002 bis 2007. Die in Rede stehenden Frachtdienste bestanden in der Organisation des Transports von Gütern und konnten auch Tätigkeiten im Auftrag und entsprechend den Anforderungen der Kunden wie Zollabfertigung, Lagerung oder Bodendienstleistungen umfassen.

Die Kommission sah in dem wettbewerbsfeindlichen Verhalten der Unternehmen, die sich über die Festlegung verschiedener Rechnungsstellungsmechanismen und Aufschläge abgesprochen hatten, vier verschiedene Kartelle.

Kartell 1: New Export System

Das Kartell in Bezug auf das neue Ausfuhrsystem („New Export System“ oder NES) betraf ein System der vorgezogenen Zollabfertigung von Ausfuhren aus dem Vereinigten Königreich in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, das 2002 von den Behörden des Vereinigten Königreichs eingeführt wurde. Eine Gruppe von Spediteuren vereinbarte die Einführung eines Aufschlags für NES-Erklärungen.

Kartell 2: Advanced Manifest System

Bei dem nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeführten System der Vorabunterrichtung („Advanced Manifest System“ oder AMS) handelt es sich um eine Regelung der amerikanischen Zollbehörden, nach der die Unternehmen Vorabinformationen über Frachteinfuhren in die Vereinigten Staaten übermitteln müssen. Mehrere Spediteure vereinbarten die Einführung eines AMS-Aufschlags für die elektronische Übermittlung der betroffenen Informationen an die amerikanischen Behörden.

Kartell 3: Currency Adjustment Factor

Das Kartell in Bezug auf den Währungsausgleichsfaktor („Currency Adjustment Factor“ oder CAF) zielte darauf ab, eine Einigung über eine gemeinsame Preisstrategie zu finden, um dem Risiko von Gewinneinbußen zu begegnen, das infolge der von der People’s Bank of China im Jahr 2005 beschlossenen Entkoppelung der chinesischen Währung (Renminbi Yuan oder RMB) vom amerikanischen Dollar (USD) bestand. Mehrere internationale Spediteure entschieden, sämtliche Verträge mit ihren Kunden auf RMB umzustellen bzw. einen CAF-Aufschlag einzuführen und seine Höhe festzulegen.

Kartell 4: Peak Season Surcharge

Schließlich betraf das Kartell in Bezug auf den Hauptsaisonaufschlag („Peak Season Surcharge“ oder PSS) eine Abstimmung zwischen mehreren internationalen Spediteuren über die Anwendung eines Koeffizienten zur vorübergehenden Tarifanpassung. Der Koeffizient wurde festgesetzt, weil im Luftfrachtsektor während bestimmter Zeiträume die Nachfrage anstieg, was zu einer Verknappung der Transportkapazitäten und einer Erhöhung der Transportkosten führte. Diese Vereinbarung diente zur Wahrung der Margen der Spediteure.

Mehrere der betroffenen Unternehmen erhoben beim Gericht der Europäischen Union (EuG) Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission oder Herabsetzung ihrer jeweiligen Geldbuße.

In seinen Urteilen vom 29. Februar 2016 erhielt das Gericht die Geldbußen der Gesellschaften Kühne + Nagel International, Schenker, Deutsche Bahn u. a., Panalpina World Transport (Holding), Ceva Freight (UK) und EGL aufrecht. Mit Ausnahme von Ceva Freight (UK) und EGL haben diese Gesellschaften gegen die Urteile des Gerichts Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt.

In seinen heutigen Urteilen weist der Gerichtshof (EuGH) das gesamte Vorbringen dieser Gesellschaften zurück und erhält die verhängten Geldbußen in Höhe von insgesamt 169 Mio. Euro aufrecht. Er führt u.a. aus, dass das Gericht zu Recht entschieden hat, dass bei der Berechnung der Geldbußen auf den Wert der Umsätze im Zusammenhang mit den Speditionsdiensten auf den betroffenen Handelsrouten als Dienstleistungspaket abzustellen ist.

(Quelle: EuGH)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...