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Bundeskartellamt publiziert Merkblatt zu Auslandsfusionen

Das Bundeskartellamt in Bonn hat den Entwurf eines Merkblatts zu „Inlandsauswirkungen in der Fusionskontrolle“ für eine öffentliche Konsultation vorgelegt. Es soll Unternehmen mehr Rechtssicherheit bringen und das Amt entlasten.
Von Redaktion
06. Dezember 2013

Das Bundeskartellamt wolle Zusammenschlüsse, die sich nicht  auf Deutschland auswirken, von unnötiger Bürokratie entlasten, erklärt der Behördenleiter Andreas Mundt: „Mit dem Merkblatt geben wir den Unternehmen klare Regeln an die Hand und schaffen damit Rechtssicherheit. Im Ergebnis soll vermieden werden, dass Zusammenschlüsse, die keine signifikanten Auswirkungen in Deutschland haben, dennoch von uns geprüft werden müssen.“

Das Bundeskartellamt prüft nach eigenen Angaben jährlich weit über 1000 Fusionen. Ein Zusammenschlussvorhaben muss unter bestimmten formellen Voraussetzungen beim Bundeskartellamt angemeldet werden.
Das Merkblatt (s. Kasten) soll Unternehmen und deren Beratern bei der Einschätzung helfen, ob ein Zusammenschlussvorhaben das Kriterium der ausreichenden Inlandsauswirkungen erfüllt. Dies ist ein Teil der formellen Prüfung der Fusionskontrolle, die über die Anmeldepflicht eines Zusammenschlusses entscheidet.

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können bis zum 30.1.2014 eingereicht werden. (Für Antworten per E-Mail steht folgende Adresse zur Verfügung: Inlandsauswirkungen@bundeskartellamt.bund.de).

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(Quelle: Bundeskartellamt)

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