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Bundeskartellamt prüft Marktmacht von Online-Plattformen

Das Bundeskartellamt hat heute ein Arbeitspapier zum Thema „Marktmacht von Plattformen und Netzwerken“ im Internet vorgelegt. Der Bericht befasst sich mit den Faktoren zur Bewertung der Marktposition von Plattformen und Netzwerken und den Besonderheiten der Kartellrechtsanwendung im Bereich der Internet-Ökonomie.
Von Redaktion
10. Juni 2016

Die Komplexität der Geschäftsmodelle und wirtschaftlichen Beziehungen auf den digitalen Märkten stellt die Wettbewerbspolitik und die kartellbehördliche Praxis vor neue Aufgaben. An den Verhaltensweisen und Strategien großer Internetunternehmen entzündet sich eine intensive Diskussion über deren Zulässigkeit, Schädlichkeit und Kontrollbedürftigkeit. Aus diesem Grund ist im Bundeskartellamt Anfang 2015 ein „Think Tank Internet“ eingerichtet worden. Der Bericht stellt die ersten Arbeitsergebnisse vor und widmet sich insbesondere Fragen der Marktabgrenzung und der Marktmachtbestimmung im Bereich digitaler Plattformen.

Er bereitet die dazu existierende Literatur und Praxis auf, bewertet wissenschaftliche Konzepte und Modelle hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf die Fallpraxis des Bundeskartellamtes und erläutert relevante Verfahren des Bundeskartellamtes in diesem Wirtschaftsbereich.

In der Kartellrechtsanwendung kommt der Frage, ob ein Unternehmen „marktbeherrschend“ ist, eine entscheidende Bedeutung zu. Bei der Beurteilung von mehrseitigen Plattformen, die verschiedene Nutzergruppen zusammenbringen (etwa Verkaufsplattformen, Immobilienportale, Dating-Plattformen, etc.) und Netzwerken (bspw. Soziale Netzwerke), wie sie in den digitalen Märkten allgegenwärtig sind, sind dabei besondere Faktoren zu berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere Netzwerkeffekte, das Ausmaß des Zugangs zu Nutzerdaten sowie das Innovationspotenzial des Internets. Netzwerkeffekte zeichnen sich dadurch aus, dass der Nutzen einer Plattform bzw. eines Netzwerkes im Regelfall umso größer ist, umso mehr Nutzer daran teilhaben.

Insbesondere die bisherige Fallpraxis hat gezeigt, dass das bestehende kartellrechtliche Instrumentarium grundsätzlich geeignet ist, auch Fallkonstellation aus der Internetwirtschaft effektiv zu erfassen. Dennoch hofft das Bundeskartellamt im Rahmen der anstehenden Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf bestimmte gesetzliche Ergänzungen und Präzisierungen, die sich insbesondere auf die Erfassung von internettypischen Austauschbeziehungen und den besonderen Marktmachtfaktoren in digitalen Märkten beziehen.

Sie finden den Bericht , eine Zusammenfassung sowie eine kurze Darstellung der Ergebnisse und der Handlungsempfehlungen auf der Internetseite des Bundeskartellamtes.

(Quelle: Bundeskartellamt)

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