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Brüsseler Ideen für eine modernere Corporate Governance

Ende letzten Jahres hat die Europäische Kommission einen Aktionsplan für die Modernisierungen des Gesellschaftsrechts und der Corporate Governance vorgelegt. Im Kern sollen Unternehmen transparenter werden und Aktionäre stärker in die Steuerung der Aktivitäten einbeziehen.
Von Redaktion
22. Januar 2013

Das europäische Gesellschaftsrecht und die Corporate Governance sollen Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen gewährleisten. Die von der EU-Kommission in den letzten beiden Jahren durchgeführten Analysen und Konsultationen haben in Brüssel zu der Erkenntnis geführt, dass in diesem Bereich Verbesserungen möglich sind. Insbesondere soll künftig ein langfristiges Engagement der Aktionäre gefördert, für mehr Transparenz zwischen Unternehmen und ihren Aktionären gesorgt und grenzüberschreitende Tätigkeiten europäischer Unternehmen erleichtert werden.

Im Dezember 2012 hat Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barniereinen entsprechenden Aktionsplan präsentiert.

Kernpunkte des Aktionsplans

1. Mehr Transparenz zwischen Unternehmen und ihren Aktionären zur Verbesserung der Corporate Governance, insbesondere:

  1. Erhöhung der Transparenz der Unternehmen im Hinblick auf die Aspekte Vielfalt in der Zusammensetzung des Verwaltungsrats und Risikomanagement;

  2. Verbesserung der Berichterstattung über Corporate Governance;

  3. Erleichterung der Identifizierung der Aktionäre durch die Emittenten;

  4. Stärkung der Transparenzregeln für institutionelle Anleger hinsichtlich ihres Abstimmungsverhaltens und der Einbeziehung der Aktionäre.

2. Initiativen zur Förderung des langfristigen Engagements der Aktionäre:

  1. mehr Transparenz in Bezug auf die Vergütungspolitik und die Vergütung der einzelnen Mitglieder der Unternehmensführung und Recht der Aktionäre auf Abstimmung über die Vergütungspolitik und den Vergütungsbericht;

  2. bessere Überwachung der Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen – d. h. von Vertragsabschlüssen eines Unternehmens mit Mitgliedern der Unternehmensführung oder kontrollierenden Aktionären – durch die Aktionäre;

  3. Einführung geeigneter operationeller Vorschriften für Stimmrechtsberater (d. h. Unternehmen, die Dienstleistungen für Aktionäre, namentlich Beratung zum Abstimmungsverhalten, erbringen), insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der Transparenz und die Beseitigung von Interessenkonflikten;

  4. Klärung des Begriffs „gemeinsam handelnde Personen“ („Acting in concert“) zur Erleichterung der Zusammenarbeit der Aktionäre in Fragen der Corporate Governance;

  5. Prüfung der Frage, ob eine Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern gefördert werden kann.

3. Initiativen im Bereich des Gesellschaftsrechts zur Unterstützung europäischer Unternehmen und zur Förderung ihres Wachstums und ihrer Wettbewerbsfähigkeit:

  1. weitere Untersuchungen mit Blick auf eine mögliche Initiative zur grenzübergreifenden Verlegung des Unternehmenssitzes;

  2. Erleichterung grenzüberschreitender Verschmelzungen von Unternehmen;

  3. klare EU-Vorschriften für grenzüberschreitende Spaltungen von Unternehmen;

  4. Follow-up des Vorschlags zum Statut der Europäischen Privatgesellschaft im Hinblick auf die Ausweitung grenzübergreifender Geschäftsmöglichkeiten für KMU;

  5. Informationskampagne zum Statut der Europäischen Aktiengesellschaft und zum Statut der Europäischen Genossenschaft;

  6. gezielte Maßnahmen für Unternehmensgruppen: Anerkennung des Konzepts des Gruppeninteresses und mehr Transparenz hinsichtlich der Gruppenstruktur.

Darüber hinaus sieht der Aktionsplan eine Zusammenführung aller wichtigen Gesellschaftsrechtsrichtlinien in einem einzigen Rechtsinstrument vor. Dies würde das EU‑Gesellschaftsrecht zugänglicher und verständlicher machen und das Risiko künftiger Inkonsistenzen verringern.

(Quelle: EU-Kommission)

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