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Befragung: Bestellung von Aufsichtsräten soll professioneller ablaufen

In einer Befragung unter Mitgliedern von Aufsichtsgremien in Deutschland und Österreich sprach sich eine Mehrheit für einen professionalisierten Nominierungsprozess von Aufsichtsräten aus. Zudem werden die externe Evaluierung der Aufsichtsratsarbeit sowie eine strengere Kontrolle von Bank-Aufsichtsräten befürwortet.
Von Redaktion
12. Dezember 2012

Die Mitglieder des deutschen Vereins Financial Experts Association (FEA) und der österreichischen Initiative Aufsichtsräte Austria (INARA) haben sich in einer aktuellen Befragung mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Bestellung von Aufsichtsräten zu standardisieren und zu professionalisieren. 77 Prozent der Befragten votierten für klare Vorgaben.

Darüber hinaus befürwortet eine Mehrheit der FEA-Mitglieder die Fremdevaluierung der laufenden Aufsichtsratsarbeit: 82 Prozent der Mitglieder sind für eine externe Überprüfung der Aufsichtsratsarbeit, die alle drei oder fünf Jahre stattfinden könnte. 44 Prozent der Befragten votieren dabei für eine freiwillige Fremdevaluierung, 38 Prozent für eine Verpflichtung.

Strengere Regeln für Aufsichtsräte von Banken

71 Prozent der Befragten waren dafür, Aufsichtsräte von Banken stärker zu regulieren als andere Aufsichtsräte. Das Kreditwesengesetz soll Aufsichtsräte von Kreditinstituten künftig verpflichten, jeweils einen Nominierungs-, Prüfungs-, Risiko- und Vergütungskontrollausschuss einzurichten. Dabei soll der Nominierungsausschuss nicht nur die Nachfolgeplanung übernehmen, sondern auch Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung von Vorstand und Aufsichtsrat überprüfen – auch die Kenntnisse und Fähigkeiten der Mitglieder.

Eine knappe Mehrheit von 56 Prozent ist dagegen der Auffassung, dass Aufsichtsräte von nicht börsennotierten Familienunternehmen weniger streng reguliert werden sollten als börsennotierte Unternehmen.

Nominierungsstandard in Ausarbeitung

Der 2008 gegründete Berufsverband FEA, ein Verband für Mitglieder in Aufsichtsgremien, entwickelt derzeit mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN) einen Praxisleitfaden für die Arbeit in Aufsichtsräten und -gremien, in dem auch der Nominierungsprozess spezifiziert werden soll. Der Standard soll im Frühjahr 2013 in deutscher und englischer Sprache vorgestellt werden.

(Quelle: FEA / KP)

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