Brüssel will schärfer gegen Mehrwertsteuerbetrug vorgehen
01. August 2012
Der gestern von der EU-Kommission vorgeschlagene Mechanismus sieht vor, dass ein Mitgliedstaat, der unvermittelt in großem Umfang von Betrug betroffen ist, auf eine gegenwärtig in den MwSt-Vorschriften nicht vorgesehene Weise bestimmte Notfallmaßnahmen anwenden könnte.
Bislang muss ein Mitgliedstaat, der Mehrwertsteuerbetrug durch Maßnahmen bekämpfen möchte, die in den Mehrwertsteuervorschriften der EU nicht vorgesehen sind, förmlich die Genehmigung einer Ausnahmeregelung beantragen. Bis die Erlaubnis aus Brüssel kommt, können Monate vergehen.
Mit dem vorgeschlagenen Mechanismus sollen die Mitgliedstaaten binnen eines Monats die sogenannte „Reverse-Charge-Regelung“ anwenden können, bei der die Steuer vom Erwerber geschuldet wird und nicht vom Lieferer der Gegenstände oder vom Dienstleistungsempfänger. Auf diese Weise sollen die Chancen, komplexen und systematischen Mehrwertsteuerbetrug wie etwa Karussellbetrug zu bekämpfen, verbessert und ansonsten unvermeidliche finanzielle Verluste eingedämmt werden.
Damit künftig auf neue Formen des Betrugs reagiert werden kann, sollen im Rahmen des Schnellreaktionsmechanismus auch weitere Betrugsbekämpfungsmaßnahmen genehmigt und eingeführt werden können.
Mehrwertsteuerbetrug kostet die EU und die nationalen Haushalte alljährlich mehrere Milliarden Euro. In einigen schwerwiegenden Fällen gehen wegen der sich rasch entwickelnden Betrugssysteme in sehr kurzer Zeit enorme Summen verloren. Ein Beispiel ist der Bereich des Emissionshandels, in dem zwischen Juni 2008 und Dezember 2009 aufgrund von Mehrwertsteuerbetrug schätzungsweise 5 Mrd. Euro verlorengegangen sind.
(PM, kp)
Autoren

Redaktion
Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance Welt. Unser Ziel ist es Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu u...