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Brüssel startet Initiative gegen unlautere Praktiken in der Lebensmittelversorgungskette

Brüssel möchte Lebensmittelerzeuger und Einzelhändler besser vor unlauteren Praktiken ihrer mitunter deutlich stärkeren Handelspartner schützen. Die EU-Kommission fordert die Mitgliedstaaten daher auf, entsprechende Maßnahmen zu treffen.
Von Redaktion
16. Juli 2014

Bevor ein Produkt zum Verbraucher gelangt, tragen zahlreiche Marktteilnehmer (Produzenten, Verarbeiter, Einzelhändler etc.) zu seiner Qualität und Wertschöpfung bei. Aufgrund bestimmter Entwicklungen, wie der verstärkten Konzentration von Marktteilnehmern, befinden sich die Akteure entlang der Versorgungskette in sehr unterschiedlichen Verhandlungspositionen. Solche Ungleichgewichte können nach Ansicht der Kommission in manchen Fällen zu unlauteren Handelspraktiken führen.

Als unlautere Handelspraktiken gelten unter anderem:

  • Vermeidung oder Weigerung, zentrale Vertragsklauseln schriftlich festzulegen

  • nachträgliche einseitige Änderung von Kosten oder Preisen für Produkte und Dienstleistungen

  • Abwälzung von ungerechtfertigten oder unverhältnismäßigen Risiken auf eine Vertragspartei

  • absichtliche Nichteinhaltung eines Liefer- oder Empfangszeitplans, um unrechtmäßige Vorteile zu erlangen

  • einseitige, nicht oder nicht rechtzeitig angekündigte Beendigung einer Handelsbeziehung ohne sachlich gerechtfertigte Gründe

Verhaltenskodizes & Standards

Die Mitteilung der Kommission über unlautere Handelspraktiken enthält Vorschläge, um die Einrichtung eines EU-weiten Rahmens gegen unlautere Praktiken zu vereinfachen. Die Kommission führt mit der Initiative aber keine neuen Regulierungsmaßnahmen ein, sondern fordert die Mitgliedstaaten auf, selbst Vorkehrungen gegen unlautere Praktiken zu treffen. Die Brüsseler Vorschläge beruhen auf drei Bausteinen:

1. Unterstützung der freiwilligen Supply Chain Initiative:
Akteure entlang der Lebensmittelversorgungskette sollen der im September 2013 gegründeten Supply Chain Initiative und ihren nationalen Plattformen beitreten. Die Governance-Gruppe der Initiative soll so viele KMU wie möglich zur Teilnahme bewegen, da diese am meisten von der Initiative profitieren.

2. EU-weite Standards für empfehlenswerte Verfahren:
Um unlautere Handelspraktiken EU-weit und vor allem grenzübergreifend wirksam zu bekämpfen, wäre ein gemeinsames Verständnis der erforderlichen Bestimmungen von Vorteil. Die Grundsätze der Supply Chain Initiative könnten als Grundlage für ein solches gemeinsames Verständnis dienen.

3. Wirksame Durchsetzung auf nationaler Ebene:
Wenn die schwächere Partei in einer Handelsbeziehung wirtschaftlich von ihrem stärkeren Partner abhängt, wird sie eher von rechtlichen Schritten oder freiwilligen Streitbeilegungsmechanismen absehen, um sich gegen unlautere Praktiken zu wehren, da sie befürchten muss, die Handelsbeziehung zu schädigen oder zu verlieren. Um Unternehmen wirksam von der Anwendung unlauterer Handelspraktiken abzuschrecken, plädiert die Mitteilung für EU-weit anwendbare Mindestdurchsetzungsstandards.

(Quelle: EU-Kommission)

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