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Brüssel nimmt Staatsbeihilfen für den Flughafen Klagenfurt ins Visier

Die EU-Kommission hat ein Prüfverfahren im deutschen und österreichischen Luftverkehrssektor eingeleitet. Auch beim Flughafen Klagenfurt wird untersucht, ob erhaltene Zuschüsse mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar sind.
Von Redaktion
24. Februar 2012

Der kleine Regionalflughafen Klagenfurt erhält regelmäßige Kapitalspritzen von Bund, Land und der Stadt Klagenfurt. Die Kommission bezweifelt, dass die öffentlichen Geldgeber nach marktwirtschaftlichen Prinzipien handeln und glaubt, dass der Flughafen unter Marktbedingungen nicht betriebsfähig wäre.

Darüber hinaus gewährt der Flughafen sämtlichen Fluggesellschaften, die ihn anfliegen, systematische Rabatte und entrichtet zusätzliche Zahlungen an Ryanair, TUIfly und Air Berlin. Die Kommission befürchtet, dass diese Rabatte und Zuschüsse den begünstigten Fluggesellschaften einen unfairen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber konkurrierenden Luftverkehrsanbietern verschaffen könnten. Das wäre mit dem Binnenmarkt nicht vereinbar.

Neben Klagenfurt stehen auch die deutschen Regionalflughäfen Saarbrücken, Zweibrücken und Lübeck-Blankensee auf dem Prüfstand.

Die Einleitung einer eingehenden Untersuchung gibt Dritten die Möglichkeit, zu den betreffenden Maßnahmen Stellung zu nehmen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.

Hintergrund

Investitionen öffentlicher Stellen in Wirtschaftsunternehmen stehen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang, wenn sie zu Bedingungen durchgeführt werden, die für einen marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgeber (z.B. Banken) annehmbar wären. Beihilfen für Investitionen in Luftverkehrsinfrastruktur sind möglich, wenn sie

  • notwendig und angemessen sind,

  • eine dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung verfolgen,

  • den Handel im Binnenmarkt nicht ungebührlich beeinträchtigen und

  • wenn der diskriminierungsfreie Zugang für alle Nutzer gewährleistet ist.

Bei Betriebsbeihilfen hingegen sind Verzerrungen des Wettbewerbs zwischen den Flughäfen weitaus wahrscheinlicher; sie sind daher grundsätzlich mit dem Binnenmarkt unvereinbar.

(PM, kp)

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