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Brüssel für Mitsprache von Aktionären bei Managervergütung

Die EU-Kommission will Aktionäre künftig stärker in die Unternehmenssteuerung einbinden. Auch ein Mitspracherecht bei der Festsetzung von Manager-Vergütungen soll kommen.
Von Redaktion
14. April 2014

Die Europäische Kommission hat am 10. April 2014 ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Unternehmensführung von etwa 10.000 börsennotierten Unternehmen in Europa verabschiedet. Der Vorschlag zur Überarbeitung der geltenden Aktionärsrechterichtlinie (Richtlinie 2007/36/EG) zielt darauf ab, Mängel in der Corporate Governance zu beheben. Die Krise habe gezeigt, dass die Aktionäre zu häufig übermäßige kurzfristige Risiken seitens des Managements unterstützt und die Unternehmen, in die sie investierten, nicht sorgfältig genug überwacht hätten.

Die nun vorgeschlagenen Maßnahmen sollen es zum einen den Aktionären erleichtern, ihre bestehenden Rechte auszuüben, und zum anderen ermöglichen, diese Rechte erforderlichenfalls auszuweiten. Zu den Kernpunkten des Vorschlags gehören zum einen höhere Transparenzanforderungen an institutionelle Anleger und Vermögensverwalter. Zum anderen soll es Aktionären erleichtert werden, ihre Rechte auszuüben, insbesondere in Fällen mit grenzüberschreitender Dimension. Von Beratern für die Stimmrechtsvertretung würde mehr Transparenz hinsichtlich der bei der Erstellung ihrer Stimmempfehlungen zugrunde gelegten Methoden und ihres Umgangs mit Interessenkonflikten verlangt.

Mitsprache bei Führungskräftevergütung

Die EU-Kommission schlägt auch ein Mitspracherecht bei der Festsetzung von Vergütungen auf europäischer Ebene vor. Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, klare, vergleichbare und umfassende Informationen über ihre Vergütungspolitik und deren praktische Handhabung offenzulegen. Zwar würde auf EU-Ebene keine verbindliche Deckelung der Vergütung vorgenommen, doch hätte jedes Unternehmen seine Vergütungspolitik einem verbindlichen Aktionärsvotum zu unterwerfen.

Im Rahmen dieser Politik wäre auch eine Obergrenze für die Vergütung von Führungskräften festzulegen. Außerdem wäre darzulegen, auf welche Weise die Vergütungspolitik den langfristigen Interessen und der langfristigen Tragfähigkeit des Unternehmens dienlich ist. Ferner wäre zu erläutern, inwieweit bei der Festlegung dieser Politik den Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Beschäftigten des Unternehmens Rechnung getragen wurde und wie sich das Verhältnis zwischen der durchschnittlichen Vergütung der Beschäftigten und der durchschnittlichen Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung darstellt.

Empfehlungen zur Berichterstattung über die Unternehmensführung („Comply or Explain“)

Ziel der Brüsseler Empfehlung ist es, allgemein die Berichterstattung börsennotierter Unternehmen über die Unternehmensführung zu verbessern. Bei den meisten Corporate-Governance-Regeln handelt es sich um „weiches Recht“. Somit kommt es entscheidend auf das ordnungsgemäße Funktionieren des Prinzips „Comply or Explain“ an. Dieses besagt, dass Unternehmen, vom geltenden Corporate-Governance-Kodex abweichen, die Gründe dafür anzugeben haben. Häufig würden Unternehmen aber keine hinreichende Erklärung für die Abweichungen liefern. Das erschwere es Anlegern, Anlageentscheidungen auf der Basis solider Informationen zu treffen.

Die Leitlinien der Kommission sollen die allgemeine Qualität der von Unternehmen veröffentlichten Erklärungen zur Unternehmensführung verbessern.

(Quelle: EU-Kommission)

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