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Binnenmarkt: Brüssel sagt Doppelbesteuerung den Kampf an

Nach wie vor müssen Unternehmen, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind, oft eine höhere Steuerlast tragen. Diesen Missstand will die EU-Kommission beseitigen.
Von Redaktion
14. November 2011

Viele Bürger und Unternehmen müssen nach wie vor allein deshalb höhere Steuern abführen, weil sie in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind. Gleichzeitig nutzen andere die Schlupflöcher zwischen den nationalen Steuersystemen, um sich ihren Steuerpflichten zu entziehen.

Die EU-Kommission will sich dieses Problems verstärkt annehmen und hat am 11. November eine Mitteilung über die Doppelbesteuerung angenommen, die aufzeigt, in welchen Bereichen in der EU die Doppelbesteuerungsprobleme hauptsächlich auftreten und welche konkreten Maßnahmen die Kommission zur Lösung dieser Probleme ergreifen will. Dabei will die Kommission die wahren Hindernisse für eine wettbewerbsfähigere Wirtschaft beseitigen und dafür sorgen, dass Investitionen und die Unternehmenstätigkeit in der EU erleichtert werden.

„EU besteuert nicht zweimal“

Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung, stellte dazu fest: „Wir müssen allen Bürgern, Unternehmen und Handelspartnern das Signal geben: Die EU besteuert nicht zweimal!“

Eine von der Kommission durchgeführte öffentliche Konsultation hat ergeben, dass es in mehr als 20 Prozent der gemeldeten Fälle einer Doppelbesteuerung von Unternehmen um mehr als 1 Mio. Euro ging und in mehr als 35 Prozent der Doppelbesteuerung von Privatpersonen um mehr als 100 000 Euro.

In diesem Jahr hat die Kommission bereits einen Vorstoß unternommen, um die Doppelbesteuerung in bestimmten Fällen anzugehen, so etwa durch den Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB).

Die nächsten Schritte

Als ersten sofortigen Schritt zur Stärkung der geltenden Vorschriften zur Vermeidung von Doppelbesteuerung hat die Kommission gleichzeitig einen Vorschlag zur Verbesserung der Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren angenommen. Damit wird z.B. die Zahl der Fälle verringert, in denen ein Mitgliedstaat auf eine Zahlung Quellensteuer erhebt und ein anderer dieselbe Zahlung besteuert. Andere Bereiche, in denen die Kommission spezifische Lösungen für Doppelbesteuerungsprobleme anbieten will, sind z.B. in naher Zukunft die Erbschaftssteuer in grenzübergreifenden Sachverhalten oder zu einem späteren Zeitpunkt die Dividenden an Aktionäre.

Die Kommission wird auch andere Möglichkeiten zur Beseitigung der Doppelbesteuerung in grenzübergreifenden Fällen prüfen, etwa durch die Einrichtung eines Forums zur Erstellung eines Verhaltenskodex zur Doppelbesteuerung oder durch die Festlegung eines verbindlichen Streitbeilegungsverfahrens für ungelöste Doppelbesteuerungsfälle.

Zur Frage der doppelten Nichtbesteuerung, die den öffentlichen Haushalten erhebliche Einnahmeausfälle verursacht, wird die Kommission eine Konsultation einleiten, um das volle Ausmaß dieses Problems zu ermitteln. Anhand der Ergebnisse dieser Konsultation wird sie prüfen, welches die geeignetsten und wirksamsten Maßnahmen sind, um eine doppelte Nichtbesteuerung zu vermeiden, und sie wird nächstes Jahr entsprechende Lösungsvorschläge vorlegen.

Die Kommission wird die Mitteilung zur Doppelbesteuerung dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Diskussion vorlegen und dem Rat und dem Europäischen Parlament den Vorschlag zur Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren übermitteln.

(Quelle: EU-Kommission)

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