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Betonrohre: Bundeskartellamt verhängt Millionenbußen

Das Bundeskartellamt hat am 10. August Bußgelder in einer Gesamthöhe von 11,86 Millionen Euro gegen zwei norddeutsche Hersteller von Betonrohren und fünf verantwortliche Personen verhängt.
Von Redaktion
12. August 2011

Bei den beiden Unternehmen handelt es sich um Firma Berding Beton und das Betonwerk Bieren. Die Unternehmen hatten sich seit zumindest Anfang 2006 über Preise, Quoten und die Zuteilung einzelner Aufträge abgesprochen und den regionalen Markt für Betonrohre in ihrem gemeinsamen Vertriebsgebiet untereinander aufgeteilt.

Gegen 13 weitere Hersteller von Betonrohren laufen ebenfalls Ermittlungen wegen des Verdachts auf Preisabsprachen. Das Bundeskartellamt hatte im Februar 2010 aufgrund von Hinweisen eines Wettbewerbers eine Durchsuchungsaktion an Standorten von Berding, Bieren und zwei weiteren Herstellern mit Sitz in Norddeutschland durchgeführt.

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt: „Die Unternehmen haben den Wettbewerb auf dem Markt über viele Jahre systematisch beschränkt und damit hohe Schäden erzeugt. Zur Umsetzung des Kartells haben die Unternehmen einen besonders hohen Organisationsaufwand betrieben – unter anderem mit über 100 nachgewiesenen persönlichen Treffen zwischen Mitarbeitern der beiden Unternehmen.“

In der mittelständisch geprägten Branche gibt es keine bundesweit tätigen Anbieter. Dies ergibt sich unter anderem daraus, dass die Produkte transportkostenintensiv sind und dass in verschiedenen Regionen traditionell jeweils unterschiedliche Rohrtypen nachgefragt werden (z.B. Rohre mit Fuß bzw. kreisrunde Rohre ohne Fuß), die jeweils nur von bestimmten Herstellern angeboten werden.

Die Unternehmen Berding und Bieren hatten zunächst Preisuntergrenzen (sogenannte Limitpreise) für sämtliche Standardbauteile vereinbart und Aufträge nach Quoten untereinander aufgeteilt. Bei regelmäßigen Treffen der Vertriebsleiter wurden die einzelnen Bauvorhaben anhand von sogenannten Objektlisten konkret zugeteilt. Durch Vereinbarung der jeweiligen Rabattgestaltung bei Abgabe der Angebote wurde die Umsetzung der Marktaufteilung sichergestellt.

Die Bußgelder sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. Mit Bieren wurde eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung („Settlement“) vereinbart. Beide Unternehmen haben bei der Aufklärung des Kartells mit dem Bundeskartellamt kooperiert, was entsprechend der Bonusregelung des Amtes zu einer Ermäßigung der Bußgelder geführt hat.

(Bundeskartellamt)

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