Makita: 1,5 Mio. Euro Geldbuße wegen Preisabsprachen
24. April 2017
Makita steht zu 100 Prozent im Eigentum der Makita International Europe Limited. Sie ist das österreichische Vertriebsunternehmen dieses internationalen Konzerns und vertreibt ausschließlich Produkte der Makita-Gruppe, insbesondere Elektrowerkzeuge (z.B. Akku-Schrauber, Bohrmaschinen, Bohrhämmer, Stichsägen) samt Zubehör (z.B. Akku-Sets).
Im Zeitraum von August 2002 bis September 2015 hat Makita mit verschiedenen Händlern Absprachen über Wiederverkaufspreise getroffen. Diese Handlungen konzentrierten sich vor allem auf Aktionen und Werbemaßnahmen für die von Makita angebotenen Produkte. Die Festsetzungen der Verkaufspreise sowie Preisbindungs- und Preispflegemaßnahmen, an denen Makita direkt beteiligt gewesen war, stellen eine bezweckte Beschränkung des Preiswettbewerbs dar.
Die Maßnahmen waren darauf gerichtet, in die Preisfestsetzung der Wiederverkäufer einzugreifen, um den preislichen Intrabrand-Wettbewerb (Wettbewerb zwischen Anbietern derselben Marke) zu beschränken bzw. zu beseitigen und dadurch bestimmte Preise zu sichern.
Solche vertikalen Preisabsprachen über Wiederverkaufspreise stellen sogenannte Kernverstöße gegen das europäische Wettbewerbsrecht dar.
Weiters beschränkte Makita im Zeitraum von Juli 2008 bis Dezember 2014 den grenzüberschreitenden Parallelhandel: Händlern wurde verboten, ins Ausland zu liefern. Diese Zuwiderhandlungen konzentrierten sich vor allem auf Aktionen und Werbemaßnahmen für die von Makita angebotenen Produkte.
Das Kartellgericht folgte dem Antrag der BWB und verhängte mit Beschluss vom 7.12.2016 gegen Makita eine Geldbuße in der Höhe von 1.560.000 Euro.
Die Entscheidung des Kartellgerichts ist rechtskräftig und in der Ediktsdatei abrufbar.
(Quelle: BWB)
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