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Preisabsprachen: Deutsche Bierbrauer büßen mit über 106 Mio. Euro

Das Bundeskartellamt in Bonn hat gegen fünf Bierhersteller Geldbußen von insgesamt 106,5 Mio. Euro verhängt. Den Unternehmen werden verbotene Preisabsprachen vorgeworfen. Der Hinweis darauf kam von Anheuser Busch. Gegen weitere Brauereien wird noch ermittelt.
Von Redaktion
13. Januar 2014

Das Bundeskartellamt hat Geldbußen wegen verbotener Preisabsprachen bei Bier in Höhe von insgesamt 106,5 Mio. Euro gegen die Unternehmen Bitburger Braugruppe GmbH (Bitburger), Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG (Krombacher), C. & A. Veltins GmbH & Co. KG (Veltins), Warsteiner Brauerei Haus Cramer KG (Warsteiner) und Privat-Brauerei Ernst Barre GmbH (Barre) sowie gegen sieben persönlich Verantwortliche verhängt. Ausgelöst hatte das Verfahren ein Bonusantrag der Anheuser-Busch InBev Germany Holding GmbH (AB InBev), die in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße verhängt wird.

In gemeinsamen Treffen und bilateralen Kontakten erreichten laut Bundeskartellamt zunächst die überregional tätigen Brauereien eine Vereinbarung über eine Preiserhöhung, über die betroffenen Gebinde (Fass- und/oder Flaschenbier) und über ihre Größenordnung. Anschließend stimmten sich einige der überregional tätigen Brauereien (AB InBev, Veltins und Warsteiner) mit in Nordrhein-Westfalen tätigen regionalen Brauereien (u.a. Barre) auf Sitzungen des regionalen Brauereiverbandes im Juni 2006 und September 2007 über diese Preiserhöhungen ab.

Im Laufe des Verfahrens haben neben AB InBev auch Bitburger, Krombacher, Veltins und Warsteiner auf der Basis der Bonusregelung mit dem Bundeskartellamt kooperiert. Darüber hinaus konnte mit allen fünf heute bebußten Unternehmen eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) erzielt werden. Beides – Kooperation und Settlement – wurde für die jeweiligen Unternehmen bußgeldmindernd berücksichtigt.

Die Ermittlungen gegen zwei weitere Brauereikonzerne sind noch nicht abgeschlossen. Gleiches gilt für vier regionale Brauereien aus Nordrhein-Westfalen sowie den entsprechenden Regionalverband wegen der Beteiligung an einem regionalen Absprachekreis.

(Quelle: Bundeskartellamt)

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