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Bericht für Lebensmittelsicherheit 2018 zieht positive Bilanz

Das Gesundheitsressort hat dem Parlament den Lebensmittelsicherheitsbericht 2018 vorgelegt, der auf 87 Seiten einen umfassenden Überblick über die erhobenen Daten in diesem Bereich gibt. Positiv: die Beanstandungen bei den Gesamtproben sind auf 16,9% zurückgegangen.
Von Redaktion
20. August 2019

Grundlage für die Überwachung der Kennzeichnungs- und Sicherheitsregeln für Lebensmittel, Trinkwasser, Verpackungsmaterial, Spielzeug oder Kosmetika ist vor allem geltendes EU-Recht, die Kontrollen erfolgen jedoch auf nationaler Ebene. Dabei konnte im Wesentlichen an die guten Ergebnisse der Vorjahre angeschlossen werden: die Beanstandungsquote bei den als gesundheitsschädlich eingestuften Proben betrug ebenso wie 2016 0,5%, im Jahr 2017 lag sie bei 0,4%. Auch die Zahl der Lebensmittelbetriebe mit Verstößen lag nur geringfügig über dem Niveau von 2017, nämlich bei 8,5%. Im Hinblick auf die Gesamtproben kam es sogar zu einem Rückgang bei den Beanstandungen von 17,5% (2017) auf 16,9% (2018).

Kennzeichnungsmängel und irreführende Informationen häufigste Beanstandungsgründe

Inhaltlicher Schwerpunkt des Berichts ist die Darstellung der Ergebnisse der amtlichen Kontrollen im Jahr 2018 gemäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG). Diese sind das Resultat gemeinsamer Anstrengungen der Bundesländer, der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK).

Insgesamt wurden im Jahr 2018 43.581 Betriebskontrollen durchgeführt und 25.743 Proben begutachtet. Was die Untersuchung der Proben betrifft, so gab es in 21.401 Fällen (83,1%) keinen Grund zur Beanstandung. Als gesundheitsschädlich wurden 120 Proben (0,5%) beurteilt, 723 Proben (2,8%) waren für den menschlichen Verzehr bzw. für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet. Die häufigsten Beanstandungsgründe waren erneut Kennzeichnungsmängel und zur Irreführung geeignete Informationen bei 2.595 Proben (10,1%). Bei 397 Proben (1,5%) entsprach die Zusammensetzung nicht, 942 Proben (3,7%) wurden aus diversen anderen Gründen (zum Beispiel Verstoß gegen Hygiene- oder Trinkwasserverordnungen) bemängelt. Insgesamt lag die Beanstandungsquote bei 16,9%.

Im Bericht wird zudem darauf hingewiesen, dass im Rahmen der amtlichen Kontrolle jährlich Schwerpunktaktionen durchgeführt werden. Ausgangspunkt dafür seien entweder EU-Vorgaben, europaweite Programme, aktuelle Erkenntnisse oder spezielle Anlassfälle. Thematisch deckten sie ein breites Feld ab und reichten von der Untersuchung der Kontamination diverser Produkte (Kaffee, Getreide, Algen, Trockenfrüchte, Salat etc.), der Ermittlung von bedenklichen Inhaltsstoffen in Schnullern und Trinkflaschen, der Einhaltung der Sicherheitsstandards bei Spielzeug, der Kontrolle der Trinkwasserqualität in Volksschulen und Kindergärten bis hin zur Analyse von Lebensmitteln in Bezug auf gentechnisch veränderte Organismen (z.B. Reis) oder Pestizidrückstände.

Insgesamt zeigen die Ergebnisse, so die Autoren des Berichts, dass der risikobasierte Ansatz bei der Planung und Durchführung der amtlichen Lebensmittelkontrolle geeignet sei, Schwachstellen aufzudecken und Sicherheit bestmöglich zu garantieren. Mehr Proben brächten nicht automatisch mehr Sicherheit.

(Quelle: Parlamentskorrespondenz)

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