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Bekämpfung von Auslandsbestechung: TI-Report stellt Österreich passables Zeugnis aus

Transparency International hat gestern den jährlichen Bericht „Exporting Corruption“ veröffentlicht. Der Report bewertet, wie effektiv exportorientierte Länder die OECD-Antikorruptions-Konvention durchsetzen. Österreich schneidet nicht schlecht ab.
Von Redaktion
09. Oktober 2013

Die OECD-Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger trat im Februar 1999 in Kraft und wurde von allen OECD-Mitgliedstaaten sowie den sechs Nicht-Mitgliedern Argentinien, Brasilien, Bulgarien, Kolumbien, Russland und Südafrika ratifiziert.

Transparency International gibt jedes Jahr einen Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Konvention heraus. Die Bewertung der einzelnen Länder stützt sich dabei auf eigene Beobachtungen der NGO sowie auch auf die Fortschrittsberichte zu den einzelnen Ländern der „OECD Working Group on Bribery“.

Download des Berichts:

Österreich wird in der aktuellen Ausgabe des TI-Reports wie schon 2012 in die Kategorie „moderate Umsetzung der Konvention“ eingestuft und steht damit auf einer Stufe mit Italien, Australien und Finnland. Besser schneiden lediglich die USA, Deutschland, Großbritannien und die Schweiz ab („aktive Umsetzung“).

30 Staaten werden von Transparency International (TI) unter die Kategorien „beschränkte“ bzw. „geringe oder fehlende“ Umsetzung subsumiert und tun damit zu wenig bis gar nichts, um Firmen wegen Bestechung ausländischer Amtsträger zur Rechenschaft zu ziehen. (Details siehe Kasten am Ende des Artikels)

Österreich: Härtere Strafe für korrupte Firmen gefordert

Was Österreich anbelangt erkennt TI das „Transparenzpaket“ von 2012 als Schritt in die richtige Richtung an. Mangels Judikatur könne jedoch noch nicht abgeschätzt werden, wie effektiv die neuen Gesetze sind. Dennoch gebe es noch einiges an Verbesserungsbedarf: So empfiehlt TI, den finanziellen Strafrahmen für Firmen, denen Bestechung nachgewiesen wurde, hinaufzusetzen. Die Strafobergrenze von 1,3 Millionen Euro für Unternehmen wird als nicht abschreckend genug taxiert. Auch hätten Antikorruptions-Institutionen wie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nach wie vor zu wenig Personal, um die große Menge an komplexen Fällen zeitgerecht zu bearbeiten.

Bei den Strafverfolgern ortet TI außerdem mangelndes Verständnis für das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz und auch zu wenig Bewusstsein über die wichtige Rolle von Steuer-Informationen bei der Korruptionsbekämpfung. Als weiterer wunder Punkt wird das Bankgeheimnis genannt. Dieses sollte Ermittlungen in Bestechungsfällen künftig nicht mehr im Wege stehen.

Kritik an Schwellenländern

Weiters bemängelt Transparency, dass – trotz wiederholter Aufforderung – noch nicht alle G20-Staaten der Konvention beigetreten sind, so etwa China, Indien, Indonesien und Saudi Arabien. Angesichts ihrer wachsenden Bedeutung für die globale Wirtschaft empfiehlt TI diesen Ländern einen schnellen Beitritt. Ebenso werden Hong Kong, Malaysia, Singapur und Thailand zum Beitritt eingeladen.

Umsetzungsstufen

„Active Enforcement“
4 Staaten, die 26,2 Prozent der weltweiten Exporte repräsentieren: USA, Deutschland, UK, Schweiz.

„Moderate Enforcement“
4 Staaten, die 6,1 Prozent der weltweiten Exporte repräsentieren: Italien, Australien, Österreich, Finnland.

„Limited Enforcement“
10 Staaten, die 11,3 Prozent der weltweiten Exporte repräsentieren: Frankreich, Kanada, Schweden, Norwegen, Dänemark, Ungarn, Südafrika, Argentinien, Portugal, Bulgarien.

„Little or No Enforcement“
20 Staaten, die 26,9 Prozent der weltweiten Exporte repräsentieren: Japan, Niederlande, Südkorea, Russland, Spanien, Belgien, Mexiko, Brasilien, Irland, Polen, Türkei, Tschechien, Luxemburg, Chile, Israel, Slowakei, Griechenland, Slowenien, Neuseeland, Estland.

(Quelle: TI/ KP)

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