Navigation
Seiteninhalt

Bahnstrom: Brüssel entlässt DB frühzeitig aus Selbstverpflichtungen

Die Europäische Kommission hat die Deutsche Bahn früher als vorgesehen aus ihren im Dezember 2013 für bindend erklärten Verpflichtungen entlassen. Inzwischen sind mehrere Wettbewerber in den deutschen Bahnstrommarkt eingetreten, sodass die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission gegenstandslos geworden sind.
Von Redaktion
11. April 2016

Im Dezember 2013 nahm die EU-Kommission Verpflichtungsangebote der Deutsche Bahn hinsichtlich ihres Preissystems für Bahnstrom in Deutschland an. Bahnstrom, der für den Antrieb von Lokomotiven verwendete Strom, ist für Eisenbahnverkehrsunternehmen ein unentbehrliches Vorleistungsprodukt. Vor dem Inkrafttreten der Verpflichtungen war DB Energie, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn, der einzige Bahnstromanbieter in Deutschland.

Die Kommission hatte Bedenken, dass die Preise der Deutschen Bahn für Bahnstrom es ebenso effizienten Wettbewerbern unter Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht unmöglich gemacht hätten, auf den deutschen Märkten für Schienengüter- und -personenfernverkehr rentabel zu wirtschaften (sogenannte Margenbeschneidung).

Hauptzweck der Verpflichtungszusagen war daher, es nicht zur DB-Gruppe gehörenden Stromanbietern zu ermöglichen, in den zuvor monopolisierten Markt für die Versorgung von Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Bahnstrom einzutreten.

DB Energie verpflichtete sich,

  1. Stromanbietern Zugang zu ihrem Bahnstromnetz zu gewähren und

  2. ihr Preissystem zu ändern.

Gestaltung und Umsetzung der Verpflichtungen haben sich laut EU-Kommission als erfolgreich erwiesen. Innerhalb von achtzehn Monaten nach ihrem Inkrafttreten sind mehrere Energieversorger in den Bahnstrommarkt eingetreten.

Im Jahr 2015 haben sie bereits mehr als die Hälfte der gesamten Bahnstromnachfrage der nicht zur Deutschen Bahn gehörenden Eisenbahngesellschaften gedeckt.

Die Verpflichtungen sollten ursprünglich für fünf Jahre gelten. Im Beschluss der Kommission war jedoch vorgesehen, dass die Deutsche Bahn früher von ihren Zusagen entbunden werden könnte, wenn in einem Kalenderjahr mehr als 25 Prozent des von nicht zur DB-Gruppe gehörenden Eisenbahnunternehmen insgesamt nachgefragten Stroms von anderen Energieversorgern geliefert würden.

Da diese Schwelle 2015 erreicht wurde, hat die Kommission beschlossen, die Rechtspflicht der Deutschen Bahn zur Einhaltung ihrer Zusagen mit Wirkung vom 8. April 2016 aufzuheben.

(Quelle: EU-Kommission)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...