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US-Kartellverfahren: Geldbuße für Kühne + Nagel

Ein amerikanisches Gericht hat eine Vergleichslösung des Logistikers Kühne + Nagel mit dem US-Justizministerium in einem US-Kartellverfahren bestätigt.
Von Redaktion
08. November 2011

Das für den Distrikt Columbia zuständige US-amerikanische Gericht hat den Vergleich bestätigt, den der Schweizer Logistikriese Kühne + Nagel mit dem amerikanischen Justizministerium (DOJ) am 30. September 2010 geschlossen hat. Im Rahmen des Vergleichs hatte Kühne + Nagel einer Buße in Höhe von rund 9,9 Mio. US-Dollar (rd. 7,2 Mio. Euro) zugestimmt, um Vorwürfe beizulegen, dass internationale Speditionsunternehmen bestimmte Zuschläge bei Speditionsaktivitäten abgesprochen haben. Mit der Bestätigung des Vergleichs und der zu bezahlenden Busse erkannten das DOJ und das Gericht an, dass Kühne + Nagel mit den US-amerikanischen Behörden während der gesamten Untersuchung umfassend kooperiert hat.

„Compliance-Programm verstärken“

Karl Gernandt, Präsident des Verwaltungsrats der Kühne + Nagel International AG sagte: „Kühne + Nagel ist dem Grundsatz verpflichtet, alle Gesetze und kartellrechtlichen Bestimmungen konsequent einzuhalten. Ich bestätige erneut, dass wir unser Compliance-Programm kontinuierlich weiterentwickeln und verstärken, um die Einhaltung höchstmöglicher Standards zu gewährleisten. Mit der heutigen Bestätigung der Vergleichslösung ist das seit 2007 anhängige US-Kartellverfahren endgültig abgeschlossen.“

Quelle: Kühne + Nagel

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Redaktion

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