BWB veröffentlicht Handbuch zur Kronzeugenregelung
18. März 2013
Die Österreichische Bundeswettbewerbsbehörde BWB hat, wie Ende 2012 angekündigt, das Handbuch zur Kronzeugenregelung in Österreich überarbeitet (vgl. News-Meldungvom 14.12.2012).
Diese Kronzeugenregelung („Leniency Program“) wurde mit der Wettbewerbsgesetznovelle 2005 auch im österreichischen Wettbewerbsrecht verankert. Gemäß § 11 Abs 3 WettbG kann die Bundeswettbewerbsbehörde unter den dort genannten Voraussetzungen als Gegenleistung für die Mitwirkung eines Unternehmens an der Aufdeckung eines Kartells davon Abstand nehmen, die Verhängung einer Geldbuße zu beantragen oder, wenn der Bundeswettbewerbsbehörde der Sachverhalt bereits bekannt war, eine geminderte Geldbuße beantragen.
Die Bundeswettbewerbsbehörde informiert den Bundeskartellanwalt über ein derartiges Vorgehen. In diesem Fall entfällt die Berechtigung des Bundeskartellanwaltes, die Verhängung einer Geldbuße zu beantragen (§ 36 Abs 3 KartG).
Nun hat die Bundeswettbewerbsbehörde ihre Praxis bei der Durchführung der Kronzeugenregelung in einem Handbuch dargelegt (s. Kasten).
Quelle: BWB
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