AstraZeneca & Nycomed: Kartellrechtliche Ermittlungen eingestellt
05. März 2012
Die Kommission hatte untersucht, ob die Unternehmen einzeln oder gemeinsam Maßnahmen ergriffen haben, um die Einführung von Generika zu verzögern. Wird solches Verhalten nachgewiesen, liegt ein Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften vor, die wettbewerbsbeschränkende Absprachen und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbieten.
Die Kommission hatte am 30. November 2010 unangekündigte Nachprüfungen in den Geschäftsräumen von AstraZeneca und Nycomed in mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt.
Hintergrund
2008 und 2009 führte die Kommission eine umfassende Untersuchung des Wettbewerbs im Arzneimittelsektor durch. Dabei konzentrierte sie sich besonders auf Absprachen zur Verzögerung der Markteinführung von Generika, da solche Verhaltensweisen den Verbrauchern erheblichen Schaden zufügen können.
Aufgrund der in der Sektoruntersuchung gewonnenen Erkenntnisse setzt die Kommission nach eigenen Angaben ihre regelmäßige Überwachung möglicherweise problematischer Vergleichsvereinbarungen zur Beilegung von Patentstreitigkeiten fort.
Sie leitete auch gegen Servier, Lundbeck, Cephalon und Johnson & Johnson (siehe News vom 24. 10. 2011) kartellrechtliche Ermittlungen wegen etwaiger Verstöße gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften ein. Dabei ging es unter anderem auch um Praktiken, an denen Generikahersteller beteiligt waren.
(PM, kp)
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