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EU prüft geplante Übernahme von TachoSil durch Johnson & Johnson

Die EU-Kommission hat ein Prüfverfahren eingeleitet, um die geplante Übernahme von TachoSil durch Johnson & Johnson genauer zu untersuchen. Der Zusammenschluss könnte Wettbewerb und Innovation bei zweischichtigen hämostatischen Versiegelungsmatrizes verringern.
Von Redaktion
30. März 2020

Johnson & Johnson ist einer der führenden Hersteller von Hämostatika im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), im Vereinigten Königreich sowie weltweit. Das Unternehmen bietet eine breite Palette von Hämostatika an und investiert in die Entwicklung neuer Produkte. Bei TachoSil, das derzeit im Eigentum von Takeda steht, handelt es sich um den europäischen Marktführer zweischichtiger hämostatischer Versiegelungsmatrizes.

Zwar verkauft Johnson & Johnson derzeit keine zweischichtigen hämostatischen Versiegelungsmatrizes im EWR/Vereinigten Königreich, doch verkauft es ein vergleichbares Produkt außerhalb des EWR/Vereinigten Königreichs. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass Johnson & Johnson bei Nichtzustandekommen des Vorhabens starke Anreize hätte, in die Märkte des EWR/Vereinigten Königreichs für zweischichtige hämostatische Versiegelungsmatrizes einzutreten, und zwar entweder mit seinem bestehenden Produkt, das im EWR/Vereinigten Königreich gegenwärtig nicht verfügbar ist, oder mit einer neuen zweischichtigen hämostatischen Versiegelungsmatrix, die es in diesem Fall entwickeln könnte.

Vorläufige wettbewerbsrechtliche Bedenken der Kommission

Die vorläufige Untersuchung der Kommission konzentrierte sich in erster Linie auf Hämostatika‚ die von Chirurgen bei Operationen zur Stillung von Blutungen verwendet werden, und insbesondere auf zweischichtige hämostatische Versiegelungsmatrizes‚ mit denen besonders problematische Blutungen behandelt werden können.

Die vorläufige Marktuntersuchung der Kommission deutet darauf hin, dass zweischichtige hämostatische Versiegelungsmatrizes einen gesonderten Produktmarkt bilden, der gegenwärtig im gesamten EWR/Vereinigten Königreich von TachoSil beherrscht wird.

Dieser potenzielle Markt ist durch hohe Zutritts- und Expansionsschranken gekennzeichnet, die insbesondere auf die erheblichen Entwicklungskosten, die ausgeprägte Markentreue von Chirurgen sowie die bereits gefestigte Marktposition und die klinische Erfolgsbilanz von TachoSil zurückzuführen sind.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befürchtet die Kommission, dass die geplante Übernahme dazu führen könnte, dass i) Johnson & Johnson als aussichtsreichster potenzieller neuer Marktteilnehmer auf dem bereits konzentrierten Markt für zweischichtige hämostatische Versiegelungsmatrizes wegfällt und ii) dass das Unternehmen die Expansion seiner Wettbewerber auf dem Markt für Hämostatika dadurch behindern könnte, dass es seine eigene führende Marktstellung weiter ausbaut.

Die vorläufige Untersuchung der Kommission ergab insbesondere Folgendes:

  • Bei Nichtzustandekommen des Vorhabens hätte Johnson & Johnson starke Anreize, in die Märkte des EWR/Vereinigten Königreichs für zweischichtige hämostatische Versiegelungsmatrizes einzutreten, und ein zeitnaher ernstzunehmender Markteintritt anderer Marktteilnehmer neben Johnson & Johnson wäre unwahrscheinlich. Folglich könnten Wettbewerb und Innovation auf dem Markt für zweischichtige hämostatische Versiegelungsmatrizes durch die geplante Übernahme erheblich eingeschränkt werden, da der aussichtsreichste potenzielle neue Marktteilnehmer wegfallen würde, was zu höheren Preisen, einer geringeren Auswahl und schwächeren Innovationsanreizen führen könnte.

  • Die Übernahme von TachoSil durch Johnson & Johnson könnte die Fähigkeit von Wettbewerbern beeinträchtigen, in diesen Markt einzutreten bzw. zu expandieren, was ebenfalls zu höheren Preisen, einer geringeren Auswahl und weniger Innovation führen könnte.

Die Kommission wird die Auswirkungen der geplanten Übernahme nun eingehend prüfen, um festzustellen, ob sie zu einer erheblichen Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs führen könnte.

Das Vorhaben wurde am 19. Februar 2020 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Johnson & Johnson hat während des Vorprüfverfahrens keine Verpflichtungszusagen unterbreitet, um die vorläufigen Bedenken der Kommission auszuräumen. Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, also spätestens am 10. August 2020, einen Beschluss erlassen. Das eingehende Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.

(Quelle: EU-Kommission)

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