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Antikorruption: CPI 2015 veröffentlicht

Der Korruptionswahrnehmungsindex der NGO Transparancy International (TI) ist ein wichtiges Instrument zur Bewertung eines Wirtschaftsstandortes. Heute hat TI die Zahlen für 2015 veröffentlicht. Österreich macht im Ranking im Jahresvergleich sieben Plätze gut.
Von Redaktion
27. Januar 2016 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2016, S. 7

Transparency International präsentierte heute den Corruption Perceptions Index (CPI) 2015. Dieser Korruptionswahrnehmungsindex ist ein zusammengesetzter Index. Die Berechnungsbasis bilden vergleichende Länderanalysen von Unternehmensberatungsagenturen, NGOs und Stiftungen sowie Umfragen unter Managern vor allem international tätiger Unternehmen aus den vergangenen ein bis drei Jahren. In diesen wird die Wahrnehmung der Verbreitung von Bestechlichkeit sowie effektiver Mechanismen zur Bekämpfung und Prävention von Korruption im öffentlichen Sektor der jeweiligen Staaten bewertet.

„Der CPI-Wert bildet den Mittelwert aus den für den jeweiligen Staat zugrunde liegenden Studien, umgerechnet auf eine Skala zwischen 0 (umfassende Korruption) und 100 (keine Korruption)“, erläutert Hubert Sickinger, Vizepräsident des Beirats von Transparancy International Austrian Chapter (TI-AC).

Wichtige Ergebnisse

Den „saubersten Staaten“ gemeinsam sind laut TI Charakteristiken wie ein hohes Niveau der Pressefreiheit; Transparenz bei der Verwendung von Steuergeldern; ein hohes Maß an Integrität bei den Menschen, die in der Regierung sitzen; eine unabhängige Justiz, die nicht zwischen arm und reich unterscheidet.

Schlecht platzierte Länder kranken hingegen meist an innerstaatlichen Konflikten, Krieg, schlechter Verwaltung, einer schwachen Exekutive und Judikative sowie einem Mangel an unabhängigen Medien.

Die ersten drei Ränge belegen dieses Jahr Dänemark, Finnland und Schweden, am Ende der Rangliste finden sich Afghanistan, Nordkorea und Somalia.

Die großen Absteiger der letzten vier Jahre sind unter anderem Libyen, Australien, Brasilien, Spanien und die Türkei. Die größten Fortschritte haben Griechenland, der Senegal und Großbritannien zu verzeichnen.

Das Abschneiden Österreichs

Österreich liegt mit 76 von 100 möglichen Punkten (plus 4 Punkte) auf Rang 16 von insgesamt 168 erfassten Staaten und verbessert sich somit gegenüber dem Vorjahr von Platz 23 um sieben Plätze. Damit setzt sich der leichte Aufwärtstrend der vergangenen Jahre fort, nachdem Österreich im Jahr 2012 von Rang 16 auf Platz 25 abgestürzt war.

TI-AC führt diese positive Entwicklung unter anderem auf Verbesserungen im Bereich Korruptionsprävention und Transparenz in den letzten Jahren zurück, wie etwa

  • Anfütterungsverbot,

  • Kronzeugenregelung für Strafverfahren,

  • transparente Wartelisten für Operationen,

  • Gültigkeit der Antikorruptionsgesetzgebung auch für Abgeordnete,

  • neues Parteiengesetz,

  • Reform des Weisungsrechts,

  • anonymes Hinweisgebersystem der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft,

  • höherer Stellenwert von Compliance im öffentlichen und privaten Sektor.

Im EU-Vergleich liegt Österreich weiterhin nur im Mittelfeld und unter anderem deutlich hinter den Nachbarstaaten Deutschland (Rang 10) und der Schweiz (Rang 7).

„Um eine erneute Verschlechterung Österreichs im CPI zu vermeiden, besteht allerdings noch immer akuter Handlungsbedarf“, sagt Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von TI Österreich. Daher schlägt TI-AC eine Reihe von Maßnahmen vor, um die Bekämpfung von Korruption in Österreich zu verbessern (vgl. Kasten).

Den gesamten CPI 2015 sowie eine Übersichtsgrafik zu den Ergebnissen finden Sie am Ende des Artikels im Downloadbereich!

Forderungen von TI-AC zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung in Österreich

  • Verabschiedung eines neuen Informationsfreiheitsgesetzes ohne die vielen Einschränkungen des aktuellen Gesetzes;

  • Verlängerung und Ausbau der mit Ende 2016 auslaufenden Kronzeugenregelung;

  • Überarbeitung von Lobbying-Gesetz und -Register, um tatsächliche Transparenz und Gleichstellung aller Lobbying Betreibenden zu gewährleisten;

  • Gewährleistung eines gesetzlichen Schutzes für Hinweisgeber aus der Privatwirtschaft, wie dies bereits für Beamte der Fall ist;

  • Offenlegungspflichten für Verträge zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, etwa zu privater Drittmittelfinanzierung österreichischer Hochschulen, um größtmögliche Unabhängigkeit von Forschung und Lehre zu gewährleisten;

  • Überarbeitung des Parteiengesetzes, um die Kontrolle der Parteienfinanzen durch den Rechnungshof oder andere unabhängige Kontrollbehörden zu ermöglichen, Regelungslücken für die Bewertung von Sachspenden zu schließen und die Nichtablieferung von Rechenschaftsberichten durch Parteien zu sanktionieren.

(Quelle: TI)

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