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Altbatterien-Sammlung: BWB erwirkt Kartellbuße

Im Bereich Sammlung von Fahrzeugaltbatterien hat das Kartellgericht gegen die Firma Banner eine Geldbuße von 60.000 Euro verhängt. Ein zweites Unternehmen fasste dank Kronzeugenstatus keine Strafe aus.
Von Redaktion
04. Juni 2019

Auf Antrag der BWB hat das Kartellgericht über die Banner GmbH eine Geldbuße in Höhe von 60.000 EUR verhängt und einen Kartellverstoß der BMG Metall und Recycling GmbH (und ihrer Muttergesellschaft Eco-Bat Technologies Limited) festgestellt.

Die Unternehmen verstießen durch eine Aufteilung der Bezugsquellen bei der Sammlung von Fahrzeugaltbatterien im Zeitraum vom Oktober 2008 bis Juli 2013 gegen das Kartellgesetz. Die beiden Wettbewerber stimmten ihr Verhalten dahin ab, bei kleinen Anfallstellen mit jährlichen Sammelmengen von bis zu einer Tonne nicht in den Wettbewerb zu treten.

Bei der Berechnung der gegen die Banner GmbH beantragten Geldbuße wurde berücksichtigt, dass die Schwere des Verstoßes gering war und dass das Unternehmen bei der Aufklärung des Sachverhalts kooperierte.

Gegen BMG Metall und Recycling GmbH und ihre Muttergesellschaft Eco-Bat Technologies Limited wurde keine Geldbuße beantragt, da diese einen Antrag auf Kronzeugenstatus bei der BWB stellten und die Voraussetzungen erfüllten.

Die Unternehmen stellten den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit. Der Beschluss ist rechtskräftig.

(Quelle: BWB)

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