AB InBev: 200 Mio. EUR Kartellbuße gegen weltgrößte Brauerei
15. Mai 2019
AB InBev ist der weltweit größte Bierbrauer. Seine beliebteste Biermarke in Belgien ist Jupiler, auf die rund 40% der Verkäufe auf dem gesamten belgischen Biermarkt entfallen. AB InBev vertreibt Jupiler auch in anderen EU-Mitgliedstaaten, so z.B. in den Niederlanden und Frankreich. Aufgrund des stärkeren Wettbewerbs auf dem niederländischen Markt verkauft AB InBev Jupiler dort zu niedrigeren Preisen an Einzelhändler und Großhändler als in Belgien.
Zuwiderhandlung
Im Juni 2016 leitete die Kommission eine Untersuchung ein, um zu prüfen, ob AB InBev gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen hat. Mit Beschluss vom 13. Mai 2019 wird festgestellt, dass AB InBev seine beherrschende Stellung auf dem belgischen Biermarkt missbraucht hat, indem es gezielt die Möglichkeit von Supermärkten und Großhändlern beschränkte, Jupiler in den Niederlanden zu niedrigeren Preisen zu kaufen und nach Belgien einzuführen.
Das Ziel dieser Strategie bestand darin, die Einfuhr günstigerer Jupiler-Biere aus den Niederlanden zu begrenzen, um die höheren Preise in Belgien aufrechtzuerhalten. AB InBev wandte mit Blick auf dieses Ziel vier verschiedene Praktiken an:
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Es änderte die Verpackung einiger seiner an Einzelhändler und Großhändler in den Niederlanden gelieferten Jupiler-Bierprodukte, um diesen Abnehmern den Verkauf der Produkte in Belgien zu erschweren. Zu diesem Zweck entfernte es die französischen Lebensmittelinformationen vom Etikett und änderte das Design und die Größe von Bierdosen.
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AB InBev belieferte einen Großhändler in den Niederlanden nur mit begrenzten Mengen, um die Einfuhr dieser Bierprodukte nach Belgien zu beschränken.
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Einige Produkte von AB InBev sind für Einzelhändler in Belgien sehr wichtig, da die Kunden davon ausgehen, sie bei ihnen zu finden. AB InBev weigerte sich, einem Einzelhändler diese Produkte zu verkaufen, wenn dieser nicht zustimmte, seine Einfuhren von billigerem Jupiler-Bier aus den Niederlanden nach Belgien zu begrenzen.
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AB InBev machte Sonderangebotspreise für einen Einzelhändler in den Niederlanden davon abhängig, dass diese Sonderangebotspreise nicht an Abnehmer in Belgien weitergegeben wurden.
Geldbuße
Unter Berücksichtigung dieser Fakten kam die Kommission zu dem Schluss, dass AB InBev seine beherrschende Stellung vom 9. Februar 2009 bis zum 31. Oktober 2016 unter Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften missbräuchlich ausgenutzt hat.
Daher beschloss die Kommission, eine Geldbuße von 200.409.000 EUR gegen die Brauerei zu verhängen.
Zusammenarbeit mit AB InBev
AB InBev hat mit der Kommission über seine rechtliche Verpflichtung hinaus zusammengearbeitet, denn es erkannte den Sachverhalt und den Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften ausdrücklich an und schlug eine Abhilfemaßnahme vor.
Konkret wird durch die Abhilfemaßnahme sichergestellt, dass AB InBev obligatorische Lebensmittelinformationen sowohl auf Französisch als auch auf Niederländisch auf der Verpackung seiner Produkte anbringt. Im Gegenzug für die Zusammenarbeit gewährte die Kommission dem Unternehmen eine Ermäßigung der Geldbuße um 15%.
(Quelle: EU-Kommission)
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