23. Compliance Netzwerktreffen: Finanzstrafrecht und Compliance
15. November 2016 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2016, S. 39
Steuerliche Themen liegen für viele Compliance-Verantwortliche nicht unbedingt im Zentrum der Aufmerksamkeit. Selbst der Begriff „Tax Compliance“ umfasst recht unterschiedliche Fragestellungen. Man denkt an Steueroptimierungsmodelle globaler Konzerne und deren verstärkte Bekämpfung durch OECD und Europäische Kommission. Oder an Mechanismen wie das „Horizontal Monitoring“, bei dem der Fiskus großen Unternehmen Kooperation in der Steuerplanung anbietet, im Abtausch mit einem Verzicht auf Betriebsprüfungen.
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Bühnenreife Inszenierung
Die Steuerexperten von PwC Österreich interpretierten das Thema beim letzten Compliance Netzwerktreffen am 10. November in Wien noch einmal anders. In einer bühnenreifen Inszenierung schlüpften die PwC-Steuerprofis Gerald Dipplinger und Martin Spornberger in die Rollen eines Geschäftsführer und seines Tax Directors, um einige aus dem Leben gegriffene Szenarien durchzuspielen.
Etwa dieses: Durch einen kleinen Fehler im Rechnungswesen-Programm ist in den letzten drei Jahren die Umsatzsteuer um einen sechsstelligen Betrag verkürzt worden. Prekäre Fragen tun sich nun auf: Wer hat den Fehler zu verantworten und wer kommt als Finanzstraftäter in Betracht: der Geschäftsführer, der Compliance Officer, der Vertriebsleiter oder alle miteinander? Was ist jetzt zu tun? Soll man zur Selbstanzeige schreiten, abwarten, eine Mitteilung an die Finanz machen oder bei der Umsatzsteuervoranmeldung einfach zehn Prozent dazu schätzen?
Die Gäste des 23. Netzwerktreffens bei PwC Österreich konnten nun mit Hilfe von Voting Pads ihre Stimme für eine der angebotenen Antworten abgeben.
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Manöverkritik
Zur Besprechung der Abstimmungsergebnisse holte dann „Spielleiter“ Christoph Jördens, Compliance-Experte bei PwC, Wolfgang Bartalos auf die Bühne, der seit vielen Jahren in leitender Position bei der Finanzstrafbehörde Wien tätig ist.
Unter reger Beteiligung des Publikums diskutierten die Fachleute das Für und Wider der verschiedenen Antwortoptionen. Dabei wurde klar: Die richtige Lösung für komplexe steuerliche Fragestellungen existiert häufig nicht.
Zum Zweiten wurde das Bewusstsein dafür geschärft, dass steuerliche Probleme auch in Bereichen entstehen, wo man es nicht vermuten würde; zum Beispiel, wenn Mitarbeiter im Vertrieb mangelhaft geschult sind oder die Buchhaltungssysteme existierende Geschäftstätigkeiten nicht richtig abbilden und damit auch steuerlich nicht richtig erfassen.
Aus Tax-Themen entstehen also mitunter auch handfeste Haftungs- und Compliance-Probleme, die Compliance Officer durchaus am Schirm haben sollten.
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